Hinweise zur Energetischen Inspektion nach GEG erarbeitet
Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Darin wurden gegenüber Paragraph 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) abweichende Regelungen formuliert, wie die Energetische Inspektion von Klimaanlagen durchzuführen ist. Das betrifft zum einen die Einteilung der Energetischen Inspektion in zwei Klassen – von 12 kW bis 70 kW thermischer Leistung für den Kältebedarf und größer 70 kW thermische Leistung für den Kältebedarf. Zum anderen wurde eine Ausnahmeregelung von der Energetischen Inspektion neu aufgenommen, die bei vorhandenen Automationssystemen für diese Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann.