Keine Kohle für regenerative Energie
Während ich noch immer davon überzeugt werden muss, dass der dreiprozentige Anteil menschlicher Verursachung an CO2 und anderen so genannten „Treibhausgasen“ das globale Klima nachhaltig beeinflusst, ist es eine unumstößliche Tatsache, dass fossile Brennstoffe eine endliche Resource darstellen und dass ihre Vorräte absehbar schwinden.
Energieeinsparung und die Entwicklung alternativer Lösungen sind daher dringend erforderlich. Das Augenmerk der Öffentlichkeit richtet sich in diesem Zusammenhang üblicherweise auf den Straßenverkehr als großen Energieverbraucher. Dabei bleibt mit dem Aufwand für Beheizung und Erzeugung elektrischer Energie in Gebäuden einer der größten Energienachfrager weitgehend unbemerkt. Tatsache ist, dass rund 40 % des Primärenergieverbrauchs für Gebäude aufgewandt werden. Dieser Umstand hat bekanntermaßen die Europäische Kommission erst jüngst zu der umfangreichen Überarbeitung und neuen Bekanntgabe (Richtlinie 2010/31/EU vom 18. Juni 2010) der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (nach ihrer englischen Bezeichnung „Energy Performance of Buildings Directive“ auch kurz als EPBD bekannt) aus dem Jahr 2002 veranlasst.
Die Bundesregierung hat sich im Jahr 2007 das Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung auf 14 % zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ein ganzes Bündel von Maßnahmen in Kraft gesetzt, darunter das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Das EEnWG legt fest, dass der Bund in den Jahren 2009 bis 2012 jährlich bis zu 500 Mio. € an Fördermitteln für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bereitstellt. Das darauf basierende Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien entwickelte sich aus dem Stand zu einem vollen Erfolg: Im Jahr 2009 wurden Mittel in Höhe von rund 375 Mio. € für Solarkollektoranlagen, Biomasseheizkessel und Wärmepumpen bewilligt, woraus ein Investitionsvolumen von rund 3 Mrd. € resultierte.
Und gerade dieser durchschlagende Erfolg wurde zum Fluch der guten Tat: Anfang Mai 2010 waren die Fördermittel für 2010 bereits aufgebraucht. Also verhängte der Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2010 eine Haushaltssperre über das Marktanreizprogramm. Nicht nur viele private Investoren wurden davon kalt erwischt, denn auch bereits gestellte Förderanträge werden nicht mehr bewilligt, sondern auch Industrie und Anlagenbau, die mit dem entsprechenden Auftragsvolumen kalkuliert hatten. Das Bundesfinanzministerium lehnte es ab, den Antrag des Bundesumweltministeriums auf Weiterführung des Programms für 2010 an den Haushaltsausschuss weiterzuleiten. Offensichtlich hat der Finanzminister andere Pläne mit den Defiziteinsparungen von 20 Mrd. €, als die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen.
Immerhin der Bundesrat hat ein Einsehen und hält die Fortführung des Marktanreizprogramms – aus klima- wie aus wirtschaftspolitischen Gründen – für erforderlich. Die Bitte des Bundesrates an die Regierung, beim Bundestag für die Aufhebung der Haushaltssperre einzutreten und gleichzeitig die Förderung auf sichere finanzielle Beine zu stellen, darf nicht ungehört verhallen. Hiervon hängen Arbeitsplätze ebenso ab wie die ehrgeizige Klimaschutzinitiave der Bundesregierung.
Doch bei aller Sinnhaftigkeit von Energiesparmaßnahmen in Deutschland und Europa: Machen wir uns nichts vor. In Asien und Afrika entwickeln sich Volkswirtschaften mit Milliarden von Menschen, deren Nachfrage nach Kraftfahrzeugen und klimatisierten Räumen in sehr kurzer Zeit explodieren wird, vom Energiebedarf der Industrie völlig zu schweigen. Und bei denen es nicht im Bewusstsein verankert ist, den Motor oder das Licht auszuschalten, wenn es nicht benötigt wird. Am Ende werden viele Maßnahmen, die in Europa mit einem immensen bürokratischen Aufwand in die Welt gesetzt werden, global nicht mehr bewirken als ein Tropfen auf dem buchstäblichen heißen Stein. Es gibt noch viel zu tun, um die Welt zu retten.