Wohnungslüftungsanlagen

Lüftungssysteme und die EnEV

Neue und sanierte Gebäude sollen ein hygienisch einwandfreies Raumklima bereitstellen und gleichzeitig effizient mit der eingesetzten Energie umgehen. Nur so kann eine Minderung von CO2-Emissionen im Wohnungsbau erreicht werden, ohne dass Abstriche im Wohnkomfort gemacht werden müssen.

Die europäische Kommission, die Bundes- und Landesregierungen haben hierzu ehrgeizige Pläne bis zum Jahr 2020 und weiter formuliert, nach denen der Ener­gie­verbrauch um 30 bis 40 % verringert werden soll.

Ventilatorgestütze

Wohnungslüftung

Die ventilatorgestützte Wohnungslüftung mit Bedarfsregelung und Wärmerückgewinnung kann hierzu maßgebliche Anteile beitragen.

In der EnEV 2009 ist erstmals für Wohngebäude ein Lüftungssystem für die Ausstattung im Referenzfall vorgesehen. Es wird in der EnEV damit begründet, dass wegen der energetisch begründeten Anforderung zur Luftdichtigkeit, ein ausrei­chen­der Außenluftwechsel durch Fugenlüftung nicht mehr sicher­ge­stellt ist und deshalb ein Lüf­tungssystem vorgesehen wer­den muss. In der Folge davon berücksichtigen viele För­der­programme inzwischen die Woh­nungslüftung als wichtige Energie­einspartechnologie.

Wartung der Anlagen

Besonders wichtig für die dauerhafte Sicherstellung einer hygienischen Wohnungslüftungs­an­lage ist die periodische War­tung der Anlage.

In der DIN 1946 Teil 6 werden alle notwendigen Tätigkeiten und Perio­den sowie die Anforderungen an die Anlagendokumentation und die Einweisung der zuständigen Per­sonen beschrieben. Ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma auf Basis der DIN 1946 Teil 6 stellt sicher, dass alle notwendigen Schritte beachtet werden.

Vertragliche Grundlagen

Bei der Planung, der Installation und der In­standhaltung von Wohnungs­lüftungsanlagen ist darauf zu ach­ten, dass in den entsprechen­den Verträgen die DIN 1946 Teil 6 und DIN 4719 vereinbart wer­den. So wird sichergestellt, dass alle hygienischen Anforderungen berücksichtigt werden. Schimmel, eine unzureichende Luftqualität und andere unhygienischen Raumluftzustände sind dann ausgeschlossen.

Maßgebend für eine gute Luftqualität sind folgende Punkte:

Die Ausführung und Lage der Außenluftansaugung, bzw. ihre Mindesthöhe über Grund bzw. über Dach muss sicherstellen, dass die am wenigsten be­lastete Außenluft an­gesaugt wird. Eine Ansaugung direkt über Erdgleiche (Keime, Staubbelastung, Schnee), in engen Gruben und Schächten ist nicht zulässig.
Die Filterung der Außenluft muss sicherstellen, dass die Außenluft bei Zu-/Abluftanlagen möglichst staubfrei den Räumen zugeführt wird. Dazu sind Luftfilter mindestens der Klasse F5 bis F7 nach EN 779 (Pollenfilter) einzusetzen und nach Anforderung durch die notwendige Filterüberwachung zu erneuern bzw. zu reinigen. Durch Konditionierung der Außenluft bzw. Dämmung der Leitungen bzw. Gehäuse ist eine Durchfeuchtung der Luftfilter bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu vermeiden.
Eine mögliche Verschmutzung des Luftleitungsnetzes wird durch die Filter verhindert. Trotzdem müssen die Leitungen für eine Reinigung zugänglich sein.
Die Abluft in Ablufträumen wie Küche, Bad, WC sollte ebenfalls gefiltert werden.

Problemfälle

Oft werden Querlüftungssys­teme, die nur eine Feuchte­schutzfunktion bieten, als voll­wer­tige Wohnungslüftungssys­teme angeboten.

Dabei wird fälschli­cher Weise vorausgesetzt, dass die Sicherstellung des Bau­ten­schut­zes (Schimmelbildung) aus­reicht, und das zur Sicherstell­ung einer guten Luftqualität die Fens­ter regelmäßig geöffnet werden. Damit steigen die Lüftungswär­me­verluste in Abhängigkeit des Nut­zerverhaltens wieder an (Dauerlüftung Fester auf Kipp­stel­lung) oder durch eine Ab­wesenheit des Nutzers wird die Lüftung ganz unterlassen.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Investition in ven­tilatorgestützte Wohnungslüf­tungs­systeme richtig und ein notwendiger Baustein für ein energieeffizientes und gesundes Wohnumfeld ist.

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