9. FGK-Klimatag und FGK-Mitgliederversammlung 2015

Mehr als der Alltag der Verbandsarbeit

Zwei Tage lang ging es Anfang Juli 2015 beim Fachverband Gebäude-Klima e.V. um weit mehr als den Alltag der Verbandsarbeit. Der 9. FGK-Klimatag, am Vortag der FGK-Mitgliederversammlung in Stuttgart, thematisierte dazu u. a. die rechtliche Seite der Klimabranche. Zum Veranstaltungsthema „ErP, Marktüberwachung und Bauproduktenverordnung – was kommt auf die Branche zu?“ referierten mehrere Experten. Über 80 Teilnehmer informierten sich über raumlufttechnische Komponenten und die an diese gestellten Anforderungen aus rechtlicher und normativer Sicht.

Nicht nur die Einhaltung der entsprechenden Kriterien im Hinblick auf Energieeffizienz, Produktsicherheit oder Gesundheit, auch der Nachweis gegenüber der Marktüberwachung beschäftigen aktuell Industrie und Behörden gleichermaßen. Dies zeigten die Vorträge der Referenten Claus Händel (FGK), der erläuterte, wie schwer verständlich verordungsrechtliche Beschreibungen sein können (mehr dazu unter www.tab.de, Web-Code „TABW47E2“), Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup (Howatherm Klimatechnik/Umweltcampus Birkenfeld), Dr. Bernhard Link (vormals WHO Kooperationszentrum für Wohnen und Gesundheit am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg) sowie Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann und Torben Hoetter (beide Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg).

Einige Erkenntnisse aus den Vorträgen stehen hier stellvertretend für die große fachliche Bandbreite, die den FGK-Klimatag auszeichneten: So gehören nach Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann, der das im Umbau befindliche bauaufsichtliche Verfahren erläuterte, Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung zum wesentlichen Konzept der Bauproduktenverordnung (BauPV, EU 305/2011).

Die Leistungser­klärung eines Produktes beschreibt dabei dessen wesentliche Merk­male. Da sich hier einiges im Wandel be­fin­det, kommt auf die Herstellerverbände eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen den Weg aufzeigen, wie nationale Standards erfüllt werden können.

Ab 1. Januar 2016 gilt die ErP-Richtlinie auch für RLT-Geräte. Das bedeutet, dass Nicht­wohnraumlüftungsanlagen (EU 1253/2014) Mindestanforde­rungen an Ventilatorstromauf­nahme und Effizienz der WRG unterliegen, während Wohnungslüftungsgeräte (EU 1253/2014 und EU 1254/14) mindestens so viel Primärenergie in Form von Strom und Wärme einsparen müssen, wie sie benötigen. Für Letztere wird zum 1. Januar 2018 eine Verschärfung der Anforderungen erfolgen. Diese werden zudem gelabelt.

Als Fazit kann festgehalten werden, dass es für die Über­gangs­phase durch die Einführung der ErP-Richtlinie zu Unsicherheiten kommen wird. Verbände, Behörden und Unternehmen sind aber bestrebt, für so viel Klarheit wie möglich zu sorgen.

Exkursion

Zwischen Klimatag und Mitgliederversammlung stand eine Exkursion auf dem Programm. Rund 40 interessierte Klimafachleute besuchten dazu bei bis zu 38 °C Außentemperatur die Baustelle des Stuttgarter Hauptbahnhofs. Zwischen Bahnsteig, Baustelle und altem Bahnhofsturm gab es Informationen zur Baustelle und den umfassenden Infrastrukturmaßnahmen rund um den Hauptbahnhof und den Neubau, der ohne Klimaanlagen auskommen soll. Ob dies bei hochsommerlichen Temperaturen wunschgemäß funktionieren wird, wird sich ab 2021, dem geplanten Inbetriebnahmejahr des neuen Bahnhofs, zeigen.

FGK-Mitglieder­versammlung 2015

Einen positiven Rückblick auf die im letzten Jahr geleistete Arbeit bot die Mitgliederversammlung des Fachverbandes Gebäude-Klima e.V. am Folgetag, die mit 94 Teilnehmern gut besucht war. Als Leistungen des Branchenverbands der Lüftungs- und Klimawirtschaft sind insbesondere die Bestrebungen in der politischen Kommunikation mit der gemeinsam mit anderen Verbänden betriebenen TGA-Repräsentanz in Berlin und Brüssel im Rahmen der EVIA sowie die nationale und europäische Normenarbeit hervorzuheben. Kritisch zu sehen sei, so FGK-Geschäftsführer Günter Mertz, der Zick-Zack-Kurs der Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende. Hier sei eine technologieoffene Förderung wünschenswert, genauso wie die gleichrangige Betrachtung von Energieeffizienz und Innenraum-Luftqualität.

Günther Mertz wies dazu konkret auf das 200 Mio. € umfassende Förderprogramm für Nichtwohngebäude hin. Durch das Abrufen der Fördermittel könne die Branche zeigen, dass ein entsprechender Bedarf vorhanden sei.

Bei den Messeaktivitäten und der breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit zeigt der Verband deutlich Flagge. Ergänzend dazu kommt die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, wie dem BTGA, bei Veranstaltungen. Durch Themenallianzen kann das Problem der zersplitterten Verbändelandschaft zumindest ein Stück weit gemeistert werden. Mit der durch eine große Mehrheit der Teilnehmer beschlos­senen neuen Struktur der Arbeitsgruppen im FGK ist der Fachverband auch von fachlicher Seite gut für die Zukunft aufgestellt.

Die nächste Mitgliederversammlung wird im Frühsommer 2016 in Dresden stattfinden.

Fazit

Kernbotschaft des FGK mit seinen 45 Jahren Erfahrung ist, das Innenraumklima behaglich zu gestalten. Dies hat in Stuttgart in den Veranstaltungsräumen trotz hochsommerlicher, über der Norm liegender Außentemperatur gut funktioniert, wenn es auch zum ersten Mal in der Geschichte des Festabends am Vorabend der Mitgliederversammlung hieß: „Keine Krawatte!“

FGK-Geschäftsführer Günther Mertz: „Energieeffizienz und Innenraumhygiene müssen gleichrangig behandelt werden.“
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