Neue Anforderungen aufgrund des GEG
Zum 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Welche Änderungen ergeben sich in Bezug auf die Anforderungen an die Gebäudeautomation?
Zusammenhang der Vorschriften
Die gesetzlich erforderlichen, energetischen Anforderungen an Gebäude werden in Deutschland durch das GEG geregelt. Dieses ist die nationale Umsetzung der auf europäischer Ebene beschlossenen Anforderungen an Gebäude über die EPBD (European Performance of Buildings Directive). Das GEG legt sowohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen als auch die entsprechenden Berechnungsverfahren fest. Im Detail sind für Nichtwohngebäude die Berechnungsverfahren der DIN V 18599 anzuwenden. Für Wohngebäude gilt das Gleiche, obwohl bis Ende 2023 noch Ausnahmen für ungekühlte Gebäude zulässig sind. Schon seit der ersten Version der DIN V 18599 wurden dort die Einflüsse von Gebäudezustand und Anlagentechnik berücksichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäudeautomation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größtenteils aus der Europanorm EN 15232 (Bild).
Der wesentliche Unterschied zwischen GEG und EnEV in Bezug auf die Gebäudeautomation ist, dass nun auch für Wohngebäude der Automationsgrad erfasst und zur Berechnung des Energieausweises verwendet wird. Bisher war das nur für Nicht-Wohngebäude der Fall. D.h., wer Wohngebäude mit „Smart Home-Funktionen“ ausstattet, erhält dies bei der Erstellung des Energieausweises positiv angerechnet und somit einen „besseren“ Energieausweis.
Die EPBD 2018 richtet den Fokus explizit auf die Regelung und Steuerung; im Detail erhebt sie einige Anforderungen in den folgenden Kategorien:
Weitere Informationen sind im Whitepaper „Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) und dessen Anforderungen an die Gebäudeautomation“ beschrieben, welches unter www.igt-institut.de/geg/ kostenlos zur Verfügung steht.