Passivhausstandard zur Bewertung ungeeignet
Der Passivhausstandard ist nicht geeignet, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden zu beurteilen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier. Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte e.V. (www.rlt-geraete.de) fordert daher, bei öffentlichen Projekten modifizierte Kriterien für die Raumlufttechnik in Nichtwohngebäuden anzuwenden, anstatt die Kriterien des Passivhausstandards eins zu eins zu übertragen. Die Autoren um Dr.-Ing. Christoph Kaup zeigen in ihrem Gutachten, dass der gemäß Passivhausstandard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Denn die kundenspezifisch hergestellten RLT-Geräte unterscheiden sich wesentlich von den Seriengeräten, die in Wohngebäuden verwendet werden.
Unterschiedliche Lösungen gefragt
So erfordern Schwimmbäder, Industriehallen, Krankenhäuser oder Büros jeweils völlig unterschiedliche raumlufttechnische Lösungen.
Zusätzlich benötigte Komponenten führen dabei oftmals zu erhöhtem Luftwiderstand und zwangsweise zur Überschreitung des aufgenommenen elektrischen Leistungsgrenzwertes gemäß Passivhausstandard. Zudem berücksichtigt etwa der Grenzwert des Wärmebereitstellungsgrades (WBG) bei der Wärmerückgewinnung (WRG) aus der Abluft von 75 % gemäß Passivhausstandard die Wärmegewinne der WRG und beider Ventilatoren. In Nichtwohngebäuden dagegen ist die Anordnung der Ventilatoren nicht standardisiert und damit individuell zu betrachten.
Berücksichtigung der Gebäudenutzung
Nicht zuletzt werden weitere relevante Kriterien für RLT-Geräte in Wohngebäuden, z.B. Dichtung und Dämmung des Gebäudes, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz oder Raumlufthygiene, auf technisch geringerem Niveau behandelt. Die Anforderungen in Nichtwohngebäuden sind durch die nationalen und europäischen Normenreihen höher einzustufen und sehr stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch sehr häufig die gleichen Kriterien zur Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.
Das Gutachten des Umwelt-Campus Birkenfeld untermauert die Forderung des Herstellverbandes Raumlufttechnische Geräte e.V., diese Praxis zu revidieren und zukünftig konsequent modifizierte Kriterien anzuwenden.