Gutachten zu Raumlufttechnik in Nichtwohngebäuden

Passivhausstandard zur Bewertung ungeeignet

Der Passivhausstandard ist nicht geeignet, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden zu beurteilen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier. Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte e.V. (www.rlt-geraete.de) fordert daher, bei öffentlichen Projekten modifizierte Kriterien für die Raumlufttechnik in Nichtwohngebäuden anzuwenden, anstatt die Kriterien des Passiv­hausstandards eins zu eins zu übertragen. Die Autoren um Dr.-Ing. Christoph Kaup zeigen in ihrem Gutachten, dass der gemäß Passivhausstandard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Denn die kundenspezifisch hergestellten RLT-Geräte unterscheiden sich wesentlich von den Seriengeräten, die in Wohngebäuden verwendet werden.

Unterschiedliche Lösungen gefragt

So erfordern Schwimmbäder, Industriehallen, Krankenhäuser oder Büros jeweils völlig unterschiedliche raumlufttechnische Lösungen.

Zusätzlich benötigte Komponenten führen dabei oftmals zu erhöhtem Luftwiderstand und zwangsweise zur Überschreitung des aufgenommenen elektrischen Leistungsgrenzwertes gemäß Passivhausstandard. Zudem berücksichtigt etwa der Grenzwert des Wärmebereitstellungsgrades (WBG) bei der Wärmerückgewinnung (WRG) aus der Abluft von 75 % gemäß Passivhausstandard die Wärmegewinne der WRG und beider Ventilatoren. In Nichtwohngebäuden dagegen ist die Anordnung der Ventilatoren nicht standardisiert und damit individuell zu betrachten.

Berücksichtigung der Gebäudenutzung

Nicht zuletzt werden weitere relevante Kriterien für RLT-Geräte in Wohngebäuden, z.B. Dichtung und Dämmung des Gebäudes, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz oder Raumlufthygiene, auf technisch geringerem Niveau behandelt. Die Anforderungen in Nichtwohngebäuden sind durch die nationalen und europäischen Normenreihen höher einzustufen und sehr stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig. Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch sehr häufig die gleichen Kriterien zur Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet.

Das Gutachten des Umwelt-Campus Birkenfeld untermauert die Forderung des Herstellver­bandes Raumlufttechnische Ge­rä­te e.V., diese Praxis zu re­vi­die­ren und zukünftig konse­quent modifizierte Kriterien an­zuwenden.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 01/2010

Innovative Raumlufttechnik am Umwelt­-Campus Birkenfeld

Ein Hochschulstandort mit Zukunft

Der Umwelt-Campus Birkenfeld ist ein Standort der Fachhochschule Trier. Er wurde von der Landesregierung Rheinland-Pfalz im Jahr 1996 in erster Linie unter strukturpolitischen Gesichtspunkten...

mehr
Ausgabe 02/2017 Nach Ökodesign-Richtlinie

RLT-Geräte klassifizieren

Der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. hat gemeinsam mit dem Umweltcampus Birkenfeld ein Softwaretool zur Klassifizierung von RLT-Geräten nach Ökodesign-Richtlinie und RLT-Richtlinie...

mehr

Markt für RLT-Geräte wächst

Milliardengrenze beim Umsatz überschritten

Die Marktabfrage 2020 des Herstellerverbandes Raumlufttechnische Geräte e.V. (www.rlt-geraete.de) ergab, dass die 23 an der Abfrage beteiligten Unternehmen weltweit erstmals einen Umsatz von mehr als...

mehr

Schnelle Klassifizierung von RLT-Geräten

Softwaretool des Herstellerverbands Raumlufttechnische Geräte e. V.

Der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. hat gemeinsam mit dem Umwelt-Campus Birkenfeld das Softwaretool zur Klassifizierung von RLT-Geräten auf den neuesten Stand der verwendeten...

mehr
Ausgabe 10/2008

Energielabels für RLT-Geräte

Auf der Basis der RLT-Richtlinie 01 „Allgemeine Anforderungen an Raumlufttechnische Geräte“ hat der Herstellerverband Raumluft­technische Geräte e.V. die Energie­effizienzklassen für...

mehr