Planung und Betrieb von Sanitäranlagen
Trinkwassertechnik im öffentlichen und gewerblichen BereichDieser Beitrag unternimmt einen kleinen Exkurs in diese Welt der Trinkwasser- und Sanitärinstallation des öffentlichen und gewerblichen Bereiches. Der Autor gibt einige Hinweise und Empfehlungen zu den Besonderheiten im Hinblick auf die Technik, das zu beachtende Regelwerk bis hin zu den juristischen Konsequenzen möglicher Fehlentscheidungen. Im harmlosesten Fall erfolgt keine Bauabnahme. Bei nachweisbaren, schuldhaften Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Trinkwasserverordnung liegt unter Umständen ein Straftatbestand vor. Außerdem gibt es Besonderheiten während des Betriebes, die entscheidenden Einfluss auf die zu erfüllende Planungsleistung haben sollten.
Ich wurde einmal gefragt, was sich aus meiner Praxis als Seminar- und Schulungsleiter und den unzähligen Vorträgen zum Thema „Planung von Trinkwasser- und Sanitärinstallationen“ als eine bemerkenswerte Erkenntnis verallgemeinern lässt? Meine Antwort lautete: Wenn ein Planungsingenieur oder ein Entscheidungsträger in diesem Sinne vorwiegend im Wohnungsbau tätig ist, fällt es ihm offensichtlich schwer, sich in die besondere Welt des öffentlichen und gewerblichen Bereichs hineinzuversetzen. Im Ergebnis entstehen im Nichtwohnungsbau sowohl Planungs- als auch Entscheidungsfehler, die nicht nur die...