Planungssicherheit bei F-Gasen
Über ein Jahr hing das Damoklesschwert der neuen F-Gase-Verordnung über unserer Branche. So lange hat es gedauert, bis sich EU-Kommission, -Rat und der Umweltausschuss des Parlaments auf einen Kompromiss über die Verwendung fluorhaltiger Kältemittel einigen konnten. Zwischenzeitlich hatte vor allem der weltfremde und völlig überzogene Vorschlag des Umweltausschusses für Unruhe in der Branche gesorgt, denn dieser hätte dramatische Auswirkungen auf unsere Branche gehabt. Am 16. Dezember 2013 konnten die drei EU-Gremien im Rahmen des 4. sogenannten Trialogs eine Einigung erzielen. Ganz durch ist das Ganze damit aber noch nicht, im Frühjahr 2014 müssen Rat und Parlament die Vereinbarung noch offiziell absegnen. Aber es ist nicht davon auszugehen, dass hier noch größere Änderungen erfolgen werden. Damit steht der Umsetzung der Novellierung der F-Gase-Verordnung nichts mehr im Wege und sie wird voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten können.
Die eine oder andere Kröte muss die Kälte- und Klimabranche zwar schlucken, aber es herrscht doch allerorten Aufatmen, dass nun Planungssicherheit herrscht und dass sich die schlimmsten Befürchtungen nicht bewahrheitet haben. Auf was müssen wir uns nun einstellen? Die wichtigsten Punkte sind:
ein Phase-Down (also eine stufenweise Reduzierung) der HFKW-Kältemittel um 79 % bis zum Jahr 2030;
ein Verbot von Kältemitteln mit einem GWP über 2500 in neuen stationären Anlagen ab dem Jahr 2020 – das bedeutet das Aus für die Kältemittel R404A und R507. Ab 2020 gilt auch ein Service- und Wartungsverbot für Kältemittel mit GWP über 2500 (Tieftemperaturanwendungen unter –50 °C sind davon ausgenommen, weil hierfür derzeit keine Alternativen existieren);
ab 2025 Verwendungsverbot von Kältemitteln mit einem GWP über 750 in Splitanlagen mit weniger als 3 kg Füllmenge;
ab 2022 Verwendungsverbot von Kältemitteln mit GWP über 150 in Verbundanlagen im Bereich der Gewerbekälte (Ausnahme: in der ersten Stufe einer Kaskade – hier gilt ein Limit von 1500);
noch stärkerer Fokus auf die Sicherstellung der Anlagendichtheit.
Was glücklicherweise nicht umgesetzt wurde, ist das Vorbefüllungsverbot – dieses wird ersetzt durch eine Regelung zur Rückverfolgung, mit der nachvollzogen werden soll, welche Kältemittelmengen in vorbefüllten Geräten verwendet wurden.
Es hätte sicher schlimmer kommen können, aber auch diese Regelungen bedeuten eine deutliche Veränderung für unsere Branche. Die Verwendung natürlicher Kältemittel und der Einsatz indirekter Systeme werden zunehmen, hierauf müssen sich alle Beteiligten rechtzeitig einstellen und das hierfür erforderliche Know-how – falls noch nicht vorhanden – erwerben. Und da 2020 nicht mehr weit entfernt ist, sollte man bei der Planung von Neuanlagen schon heute auf den Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP über 2500 verzichten.
Christoph Brauneis, tab-Redaktion, Gütersloh
Ein Leser der tab gab folgenden Hinweis:
"R407C hat ein GWP von 1774"
Hintergrund:
Für die neue EU F-Gase-Verordnung werden die Treibhauspotentiale (GWP) der fluorierten Kältemittel nach IPCC Assessment Report 4 berücksichtig. Folgende Werte werden damit zugrundgelegt:
R134a 1430
R404A 3922
R407A 2107
R407C 1774
R407F 1824
R410A 2088
R507A 3965