Prüfung, Wartung & Instandhaltung von Feuerschutztüren
Feuer- und Rauchschutztüren können Leben rettenDie Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuerschutztüranlagen wird größtenteils stiefmütterlich behandelt. Ist in den meisten Betrieben und Institutionen bekannt und in den Köpfen verankert, dass Feststellanlagen einmal jährlich zu prüfen sind, so ist den wenigsten Betreibern oder Inhabern von Immobilien bewusst, dass auch Feuerschutztüren und Rauchschutztüren ohne Feststellanlagen mindestens einer jährlichen Prüfung und Wartung bedürfen.
Warum dies ein so stiefmütterlich behandelter Bereich ist, erschließt sich dem Autor nicht. Jeder der sich als Gast in einem Gebäude wie zum Beispiel einem Hotel, einem Krankenhaus oder einer Schule aufhält, in dem es bedauerlicherweise zu einem Brandereignis kommt, ist auf die lebensrettende Funktion funktionierender Feuer- und/oder Rauchschutztüren angewiesen.
Warum sind Prüfungen vorgeschrieben?
Begründet ist die Prüfung, Wartung und Instandhaltung zuerst in der Zulassung einer jeden Feuerschutztüre. Bestandteil dieser Zulassung ist auch die Montageanleitung mit den dort aufgeführten Wartungsintervallen und dem Umfang der jeweiligen Prüfung und Wartung. Darüber hinaus ist in der Musterbauordnung unter § 14-Brandschutz folgendes aufgeführt:
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Spätestens beim aufmerksamen Studium dieser Zeilen sollte jedem Betreiber die zwingende Notwendigkeit der Prüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutztüren einleuchten. Aus Sicht des Autors handelt jeder, der die Funktionsfähigkeit der Feuerschutzabschlüsse nicht rechtssicher nachweisbar aufrechterhält, grob fahrlässig (dies ist eine persönliche Einschätzung und keine rechtliche Bewertung). Zur ordnungsgemäßen Durchführung einer solchen Prüfung und Wartung sind die Vorgaben des Herstellers sowie die normativen Rahmenbedingungen zur Einstellung der verschiedenen Bauteile wie Türschließmittel erforderlich. Hierzu heißt es in der DGUV - Information 208 Strich 22-Türen und Tore:
10. Instandhaltung einschließlich technischer Prüfung (1) die Betriebs-, Instandhaltung- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. … (2) … Der sichere Betrieb von Türen und Toren setzt deren regelmäßige Instandhaltung voraus. Der Betreiber ist verantwortlich, dass diese Arbeiten durchgeführt werden. … Unter dem Begriff Instandhaltung versteht man: Prüfung-Wartung-Instandsetzung.
Hier ist noch einmal die Verantwortung des Betreibers besonders herausgestellt.
Der „Brandschutzkeil“
Wer mit offenen Augen durch die verschiedensten Gebäude geht und die vorgenannten Punkte ein wenig im Hinterkopf hält, wird feststellen müssen, dass ein sehr großer Teil der Türanlagen nicht geschlossen ist und zum Beispiel mit Keilen oder sonstigen Gegenständen offengehalten wird. (Fotos Feststellanlagen). Den wenigsten Personen ist leider bekannt, dass die Verwendung des vielfach belächelten „Brandschutzkeils“ eine Straftat gemäß Strafgesetzbuch § 145 Abs. 2 darstellt. Hier steht unter anderem (2) wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden … Bestimmten Rettungsgeräte oder andere Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft … Somit ist die Offenhaltung von Feuer- und/oder Rauchschutztüren mit Keilen oder ähnlichen strafbar.
Wer darf prüfen und warten
Die notwendige Sachkunde wird in der Prüf-und Wartungsanleitungen der Hersteller verlangt. Einer der Schulungsanbieter ist zum Beispiel der Bundesverband Metall in Essen, der seit 2015 einen herstellerübergreifenden Zertifikatslehrgang durchführt, in welchem der Autor Josef Faßbender als Sachverständiger die notwendigen Inhalte zur Durchführung einer solchen Prüfung und Wartung praxisnah vermittelt. Mittlerweile wird dieses Seminar auch als Inhouse-Schulung angeboten.
Vielfach wird die Dienstleistung der Prüfung und Wartung von Feuerschutztüranlagen und Feststellanlagen von wenig qualifizierten Monteuren durchgeführt. Eine solch verantwortungsvolle Aufgabe ist nicht mit den beiden Arbeitsschritten „Tür auf-Tür zu“ oder „auslösen der Feststellanlage mit Prüfgas und die Türe geht zu“ erledigt. Nicht zuletzt ist auch die rechtssichere Dokumentation für den Betreiber wichtig, um im Schadensereignis den Versicherungsschutz im größtmöglichen Umfang genießen zu können. So ist bekannt, dass ca. 70 % der Unternehmen den Betrieb nicht mehr aufnehmen oder in die Insolvenz gehen müssen, die Opfer eines größeren Brandereignisses geworden sind.
Inhalt einer solchen rechtssicheren Dokumentation, egal ob in Papierform oder elektronisch, ist neben der reinen Prüfung und Wartung auch der Nachweis der Sachkunde des jeweiligen ausführenden Monteurs. Grundsätzlich ist es ratsam sich als Betreiber nicht eine Qualifikation des Betriebes, sondern der ausführenden Monteure vorweisen zu lassen. Sichert doch die Qualifikation der jeweiligen Person, die eine solche Prüfung und Wartung durchführt, die einwandfreie Funktion dieser lebensrettenden Bauteile.
Prüfung und Wartung Feststellanlage und Funktionserhalt
Die Prüfung und Wartung einer Feststellanlage sind in der DIBT-Richtlinien für Feststellanlagen und bei Zulassungen seit 2011 in der Zulassung geregelt. Auch hier ist eine einmal jährliche Prüfung durch einen Fachmann oder eine ausgebildete Person vorgeschrieben. Um den Funktionserhalt zu gewährleisten, sind zusätzlich monatliche oder vierteljährliche Funktionsprüfungen durch eingewiesene Personen durchzuführen.
Ein Fachmann oder entsprechend ausgebildete Person muss die Inhalte der DIN 14677 kennen, die Positionierung von Rauchmeldern sicher beurteilen können und mit den Prüf- und Wartungsanleitungen und Besonderheiten der jeweiligen Hersteller vertraut sein. Auch hier ist die Sachkunde nachzuweisen, so die Empfehlung der Hersteller.
Was kostet eine Prüfung und Wartung
Liest man sich in einer Prüfungs- und Wartungsanleitung die notwendigen Arbeitsschritte durch, so wird einem schnell bewusst, dass ein solcher Vorgang nicht in 3 Minuten abgehandelt ist. Ebenso wie bei der Jahresinspektion sind die Arbeitsschritte und Tiefe der Prüfung durch den Hersteller vorgeschrieben. Alleine bei der einfachsten einflügeligen Feuerschutztüre sind: Allgemeinzustand, Funktionsfähigkeit der Anschlagdichtungen und intumeszierenden (aufschäumenden) Brandschutzleisten, Schließgeschwindigkeit, Schließkraft, fester Sitz der Schrauben, Hinterfüllung, Falzluft und Bodenluft, Funktion des Schlosses und des Beschlags sowie bei einer Panikfunktion auch dies zu prüfen, nachzustellen und ggf. die notwendigen Bauteile für eine Reparatur zu erfassen. Das kleben der Prüfmarke ist die einfachste Aufgabe, welche jedoch nicht zu unterschätzen ist. Klebt ein Prüfer diese Marke auf und bescheinigt einer nicht funktionierenden Türe somit augenscheinlich eine ordnungsgemäße Funktion, kann dies zur persönlichen Haftung führen. Die Preise für diese Dienstleistungen werden oftmals offensichtlich „gewürfelt“, anders sind Angebote unter 10 € nicht erklärlich. Die Zeit zur Prüfung einer Türe kann wie vorher beschrieben von ca. 10 Minuten mit der Dokumentation bis zu 15 Minuten dauern und richtet sich am Preisgefüge des Anbieters, was nach Region und Organisationsstruktur differieren kann.
Sind zusätzlich noch Feststellanlagen im Betrieb und müssen auch die vorgegebenen Wartungsschritten wie Prüfung der Dokumentation, Handauslösung, Auslösung mit Prüfgas, Prüfung der Rückstellung, Beurteilung der baulichen Gegebenheiten auf Änderungen, ggf. Umschaltung auf USV, Testung der Anlage bei Energieausfall oder das Entfernen eines Brandmelders und Ausfüllen der Dokumentation durchgeführt werden, ist die Dauer entsprechend länger und die Prüfung aufwendiger.
Zudem ist es selbstverständlich, dass auch solch umfassend gut geschulte Monteure nicht zum Verrechnungssatz von 30 € arbeiten können, müssen doch die Schulungen mindestens im 5- Jahresrhytmus wiederholt werden.
Funktionserhalt
Neben der jährlichen Prüfung und Wartung liegt die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit auch im Verantwortungsbereich des Betreibers. Hierzu bedarf es einer Qualifikation der Mitarbeiter im Facility Management, damit die grundlegenden Kenntnisse zur zulassungskonformen Einstellung der an einer Feuerschutztüranlage befindlichen Bauteile oder zum ordnungsgemäßen Austausch und der damit verbundenen richtigen Auswahl von Beschlagteile, gewährleistet ist. Auch in der Nachrüstung gerade an Feuer- und/oder Rauchschutztüren werden grobe Fehler begangen, die vielfach zum kompletten Verlust der Zulassung und somit auch der Funktion des Feuerschutzabschlusses führen. So kann die unsachgemäße Nachrüstung eines Obentürschließers, eines Elektroöffners (Siehe Foto mit dem Untertitel: Falsch nachgerüsteter Elektroöffner führt zum Verlust der Zulassung - Schaden hier: 11.500 €) oder Magnetkontaktes einen Austausch des gesamten Türelementes von mehreren 1000 € zur Folge haben.
Auch die monatliche Prüfung der Feststellanlage durch den Betreiber wird vielfach vernachlässigt. Findet diese nicht statt, so hat der Autor schon oft festgestellt, dass bei Durchführung der jährlichen Prüfung und Wartung die Türen bei einer reinen Auslösung durch Prüfgas, das Türelement stehen bleibt. Dies würde auch im Brandfall geschehen und der Schutz von Menschenleben wäre nicht gegeben.
Fazit
Es genügt nicht auf die dauerhafte Funktion von Feuer-und/oder Rauchschutztüren zu hoffen. Nach einer ordnungsgemäßen und zulassungskonformen Montage sind jährliche Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungsarbeiten durch ausgebildete Fachkräfte ebenso notwendig, wie die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit. Vergleichbar ist dies mit der jährlichen Inspektion beim Auto in der Fachwerkstatt und der Kontrolle der Flüssigkeitsstände durch den Fahrer bei jedem Tankvorgang. Hängen doch von der Funktionsfähigkeit von Feuer- und oder Rauchschutztüren genauso wie zum Beispiel funktionierenden Bremsen beim Auto Menschenleben ab.
Autor:
Josef Faßbender
Sachverständiger
Bad Münstereifel
www.sv-fassbender.de