Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Regelmäßige Inspektion bedeutet Sicherheit

Baulicher Brandschutz kann im Ernstfall Leben retten – vorausgesetzt er funktioniert. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen wie alle anlagentechnischen Systeme daher regelmäßig gewartet werden. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) hat in seiner Richtlinie 08 „Wartungsarbeiten an natürlichen Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (RWA)“ zusammengefasst, was es dabei zu beachten gilt.

99 % aller fachgerecht ausgeführt und regelmäßig gewarteten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind laut einer aktuellen statistischen Erhebung des FVLR im Brandfall funktionstüchtig. Gebäudeeigentümer sollten daher hohen Wert darauf legen, dass auch die Wartung richtig durchgeführt wird.

Denn nur so besteht im Brandfall die Chance, Personenschäden, Sachschäden und Produktionsausfälle so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus kann der Nachweis einer fachgerechten Wartung ein wichtiger Faktor für den Versicherungsschutz sein. Der FVLR empfiehlt Besitzern von Gebäuden, in denen sich NRA und RWA befinden, den Abschluss eines Wartungsvertrags mit einem qualifizierten Fachbetrieb.

Kriterien für die richtige Betriebswahl

In der FVLR-Richtlinie 08 hat der Verband die Kriterien aufgeführt, die einen qualifizierten Fachbetrieb auszeichnen. Der Betrieb muss der Bauaufsichtsbehörde seine Eignung nachweisen können und über die erforderlichen Werkzeuge und Originalaustausch- und -zubehörteile für die Arbeiten verfügen. Wichtiges Erkennungsmerkmal für den Auftraggeber sind Zertifizierungen nach VdS und DIN EN ISO 9000. Außerdem sollte der Fachbetrieb vom Systemhersteller der eingebauten Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG) geschult sein und für einen eventuellen Versagensfall über eine ausreichend hohe Rückgriffdeckung verfügen. Die Mitgliedsunternehmen des FVLR erfüllen diese Kriterien.

Wie eine Wartung ablaufen sollte

Für eine fachgerechte Wartung gibt es einen genauen Ablauf, den die Richtlinie 08 beschreibt. Demnach muss eine eingewiesene Person, wie beispielsweise der Gebäudebesitzer, die NRA mindestens einmal in sechs Monaten einer umfassenden Sichtkontrolle unterziehen. Die Funktionsfähigkeit der Anlagen ist darüber hinaus gemäß den jeweiligen Herstellerangaben in der Regel einmal pro Jahr durch eine Fachkraft zu prüfen. Zur fachgerechten Wartung gehört außerdem die Prüfung von Übertragungswegen und Verbindungen für Energie-, Überwachungs- und Steuerfunktionen sowie des festen Sitzes von Schraubverbindungen. Selbstverständlich dürfen Verbrauchs- und Ersatzteile nur gegen Originalprodukte des jeweiligen Herstellers ausgetauscht werden. Aus Versicherungsgründen sollten diese Prüfungen in einem Prüfbuch dokumentiert werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt für diese Arbeiten auf einen qualifizierten Fachbetrieb.

Die FVLR Richtlinie 08 „Wartungsarbeiten an natürlichen Rauch- (NRA) und Wärmeabzugsanlagen (RWA)“ steht unter www.fvlr.de zum kostenfreien Herunterladen bereit.

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