Schallschutzanforderungen erfüllen

Geprüfte Schallschutz-Ablaufsysteme für bodengleiche Duschen

In privaten Wohnbädern und in Hotels liegt Duschen im XXL-Format im Trend. Komfortable und barrierefreie Duschplätze ohne Einstiegsschwelle entwickeln sich zunehmend zum Standard. Mit den verfügbaren Systemen zur Entwässerung bodengleicher Duschen lässt sich nahezu jede Einbausituation sicher bewerkstelligen. Gefragt sind aber zunehmend auch weitere Funktionalitäten, wie die nach dem Schallschutz.

Der optischen Gestaltung bodengleicher Duschen sind durch Ablaufsysteme wie Linienentwässerung (Duschrinnen), Punktentwässerung (Bodenabläufe für den Verbund mit dem Estrichaufbau) oder vorgefertigte Duschelemente kaum Grenzen gesetzt. Begrenzt wird allerdings die Geräuschentwicklung, die im Gebäude von Wasserinstallationen und Entwässerungsanlagen ausgehen darf. Hierzu geben die geltenden Normen und Richtlinien die zulässigen Grenzwerte für die Schallentwicklung an. Diese Grenzwerte sind in der DIN 4109 [1] sowie in der VDI 4100 [2] festgelegt. Die DIN 4109 begrenzt die zulässigen Funktionsgeräusche auf maximal 30 dB bis 25 dB; die VDI 4100 benennt Schallschutzstufen von SST I (30 dB) bis SST III (20 dB) [3].

Darüber hinaus beschreibt die DIN 4109 auch Angaben zur Trittschallminderung zur schalltechnischen Bewertung von Deckensystemen. Hier ist als Mindestanforderung ein maximaler Schalldruckpegel von 53 dB [4] zulässig, für den erhöhten Schallschutz gelten 46 dB [5].

 

Wellness- und Regenbrausen: Mehr Wasser, mehr Geräusche

Ablaufsysteme für die Entwässerung bodengleicher Duschen sind unmittelbar in die Bodenaufbaukonstruktion eingebunden, so dass die durch auftreffendes und abfließendes Wasser verursachten Geräusche als Körperschall übertragen werden können. Zusätzlich verstärkt wird dieses Risiko beispielsweise durch Brausearmaturen mit hohen Wasserdurchflussleistungen.

Bodengleiche Duschsysteme für die Einbindung in schwimmende Estrichkonstruktionen sind dabei gegenüber Duschwannen in Bezug auf den Schallschutz von Vorteil. Die Bauart des verwendeten Ablaufsystems – ob Linienentwässerung (Duschrinnen), Punktentwässerung (Bodenabläufe) oder Duschelement – hat dabei auf die Höhe des Schallpegels einen vergleichsweise geringen Einfluss. Als Trugschluss erweist sich außerdem, dass sich Duschelemente für bodengleiche Duschen zwangsläufig eine schalldämmende Wirkung zuschreiben ließe.

 

Schallschutzprüfung mit komplettem Bodenaufbau

Welchen Schallpegel verschiedene Ablaufsysteme für bodengleiche Duschen erzeugen, hat der Hersteller Dallmer in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart im Rahmen einer Systemprüfung untersucht. Neben der Bewertung der Funktions­geräusche wurden dabei auch Vorgaben zur Trittschallminderung in der Estrichkonstruktion mit erarbeitet. In einem Versuchs-Geschossbau wurden dazu die verschiedenen Entwässerungssysteme in einen Standard-Estrichaufbau integriert:

Duschrinne zur Einbindung in den Estrich mit besandetem Flansch zur Aufnahme der Verbundabdichtung („CeraLine“),

Sanierungsablauf zum direkten Anschluss an die Verbundabdichtung (Komplettablauf „KerdiPlan“),

Bodenablauf mit angeformter Baustahlmatte zur Verankerung im Estrich (Komplettablauf „CeraDrain“, „CeraNiveau“),

Duschelement aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaum zur bodengleichen Verfliesung (Duschelement „CeraFundo“ mit Ablaufgehäuse „CircoPlan“).

Ziel der Untersuchung mit diesen Prüfaufbauten war, durch eine Systemprüfung für die Dallmer-Ablaufsysteme den Nachweis über die Eignung der Schallschutzabläufe zu erbringen. Die Herausforderung bestand darin, die erhöhten Schallschutzanforderungen in Verbindung mit einem definierten Systemaufbau zu erfüllen.

Dieser Systemaufbau setzt sich von oben nach unten wie folgt zusammen:

60 mm Zementestrich,

20 mm Mineralfaser-Trittschalldämmung,

20 mm EPS-Wärmedämmung,

8 mm Dallmer-Schallschutzelement.

 

Ablaufsysteme erfüllen erhöhte Schallschutzanforderungen

In den Versuchen wurden für die schutzbedürftigen Räume Schallpegel-Messwerte für die Funktionsgeräusche (Abfluss-Fließgeräusche) sowie die Bewertung der Trittschallminderung ermittelt. Das Fließgeräusch erzeugte dabei ein konstanter Dreipunkt-Wasserstrahl, der als Körperschallgeräuschnormal (KGN) bezeichnet wird. Mit dem Prüfverfahren wurde der Installations-Schallpegel LIn als maßgebende Beurteilungsgröße bestimmt. Die Systemprüfung am Fraunhofer-Institut für Bauphysik belegte, dass die Schallschutzabläufe die erhöhten Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 und der VDI 4100 erfüllen und teilweise sogar die erlaubten Grenzwerte deutlich unterschreiten. Die Ergebnisse zeigten auch, dass die geforderten Schallschutzeigenschaften bereits mit minimalen Bodenaufbaukonstruktionen erzielt werden. Damit lassen sich mit den Ablaufsystemen auch bei begrenzten Aufbauhöhen (z. B. bei Sanierungen) bodengleiche Duschen realisieren.

Einsatz geprüfter Systeme und Teilabnahme nach Einbau

Empfehlenswert ist, die Anforderungen an den Schallschutz bereits in der Planungsphase und vor der Angebotserstellung verbindlich festzulegen. So können sowohl in der Planung als auch in der Kalkula­tion geeignete Systeme oder zusätzlich erforderliche Materialien und Leistungen berücksichtigt werden. Über das Schallschutzziel sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Nach DIN 4109 ist die Erfüllung des zulässigen Installations-Schallpegels LIn an werkvertragliche Voraussetzungen gebunden. Durch entsprechende Eignungsnachweise (Prüfberichte des Instituts für Bauphysik) ist zu belegen, dass die verwendeten Produkte die gestellten Schallschutzanforderungen erfüllen. In der Ausführung ist zu berücksichtigen, dass Ablaufsysteme für bodengleiche Duschen Teil der Bodenkonstruktion sind. Nachfolgende Gewerke wie Estrich, Abdichtung und Fliesenverlegung binden die Duschrinne oder das Ablaufgehäuse in ihre jeweiligen Leistungen mit ein. Die VOB fordert deshalb als weitere werkvertragliche Voraussetzung eine Teilabnahme durch die verantwortliche Bauleitung vor dem Verschließen der Installation.

 

Fazit

Mit den verfügbaren Ablaufsystemen für bodengleiche Duschen lässt sich nahezu jede Einbausituation realisieren. Neben der zuverlässigen Entwässerung und Abdichtung ist mit den im System geprüften Schallschutzabläufen auch die Sicherheit bei erhöhten Schallschutzanforderungen gegeben. Planer und Ausführende, die diese geprüften Ablaufsysteme nach den Vorgaben der Systemprüfung einsetzen, können damit die Risiken auf ein Minimum reduzieren.

 

Die Literaturhinweise zu diesem Beitrag finden Sie im Internet unter www.tab.de unter Angabe des Suchworts „Schallschutz-Ablaufsysteme“ oder des Beitragstitels.
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