Seminar zur novellierten Trinkwasserverordnung

Nachdem am 14. Dezember 2012 die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in Kraft trat, müs­sen Betreiber öffentlicher und gewerblicher Trinkwasser-Ins­tal­la­tionen eine Vielzahl von An­passungen beachten. So sind der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Trinkwasserversor­gungs­anlage bei einer Über­schrei­tung des technischen Maßnahmenwertes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verpflichtet (§ 16 Absatz 7 TrinkwV 2001). Mit den Anforderungen, denen Betreiber aufgrund der Novellierung und jüngsten Anpassung gegenüberstehen, befasst sich die ganztägige Informationsveranstaltung „Novellierung der Trinkwasserverordnung“, die der BTGA am 17. September 2013 in Frankfurt am Main anbietet.

Teilnehmer erhalten umfas­sen­de Informationen zu den ge­än­der­ten Anforderungen für Le­gio­nel­lenuntersuchungen bei Ab­gabe von Trinkwasser im Rah­men einer ge­werb­lichen Tä­tig­­keit. Neben wesent­lichen Grund­sätzen und Rechtspflichten der Trink­wasser­ver­ordnung werden die wichtigsten Änderungen im Be­reich der Trinkwassernor­mung vorgestellt, die sich aus der Zurückziehung der DIN 1988 ergeben. Zielgruppe der Vor­trags­reihe sind neben Fachpla­nern und Anlagenbauern die Be­treiber von gewerblichen und öffent­lichen Wasserversor­gungs­anlagen. Referenten der Ver­anstaltung sind Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler (FH Münster), B. Eng. Christoph Klei­ne (BTGA-Fördermitglied Oventrop GmbH & Co. KG) und BTGA-Rechtsanwalt Tobias Ditt­mar. Moderiert wird die Ver­an­staltung von Dipl.-Ing. M. Eng. Stefan Tuschy, Technischer Re­ferent des BTGA. Alle Informa­tionen gibt es unter www.btga.de/fachbereich-technik/aktuelle-themen/1262.php oder auf Anfrage in der BTGA-Geschäftsstelle. Anmeldeschluss ist der 9. September 2013.

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