Steckdosenkombination
Die Förderung erneuerbarer Energien wird über eine Abgabe, die sogenannte EEG-Umlage, finanziert. Sie ist für jede Kilowattstunde Strom von allen Stromverbrauchern als Teil des Strompreises zu zahlen. Doch es gibt Ausnahmeregelungen und Einsparmöglichkeiten.
Die Voraussetzung für den „Rabatt“: die unternehmenseigene verbrauchte Strommenge und die im Betrieb zusätzlich verbrauchte sogenannte Drittstrommenge müssen gemäß deutschem Mess- und Eichrecht mit speziellen Messeinrichtungen erfasst und voneinander getrennt werden – und das spätestens ab dem 1. Januar 2022. Verschiedene Mennekes-Steckdosenkombinationen mit integriertem Energiezähler helfen beim pünktlichen eichrechtskonformen Strommessen und somit, bei der EEG-Umlage zu sparen.
Das Angebot von Mennekes umfasst Katalogprodukte für viele Anwendungsfälle.