Stellungnahme zum
Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes
Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium präsentierten am 23. Januar 2017 überraschend ihren Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und baten die Verbände, innerhalb von sieben Arbeitstagen Stellung dazu zu nehmen. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) abzugleichen. Dazu wurden von den Bundesministerien schon seit ungefähr zwei Jahren Fachgespräche durchgeführt. Trotz dieser Vorarbeiten schien es am Ende nur auf eine Definition des Niedrigstenergiestandards für Gebäude der öffentlichen Hand hinauszulaufen. Dass nun kurz vor Ende der 18. Wahlperiode BMWi und BMUB doch noch einen gemeinsamen Referentenentwurf vorlegten, überraschte das politische Berlin. Allerdings ist der nun vorliegende Gesetzentwurf nur wenig durch die jahrelangen Vorarbeiten geprägt.
Trotz der kurzen Frist gab der BTGA gemeinsam mit dem Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) und dem RLT-Herstellerverband e.V. eine gemeinsame, fachlich fundierte Stellungnahme zum Referentenentwurf des GEG ab. Darin betonen die Verbände, dass sie die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG ausdrücklich begrüßen. Mit der damit angestrebten rechtlichen Angleichung und Vereinfachung hat die Bundesregierung eine seit Jahren vorgetragene Forderung der drei Verbände aufgegriffen. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme benennen BTGA, FGK und RLT konkrete Punkte und bieten Lösungsvorschläge, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollten. Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie unter www.btga.de > Aktuell > BTGA-Position