Wartungsverträge für technische Anlagen
3. Februar 2014 / Hamburg
Betreiber von Gebäuden und technischen Gebäudeanlagen sind vielfach zum Abschluss eines Wartungsvertrags verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Auflagen des Sachversicherers, den Regelungen des Bauvertrages zwecks Fristen der Gewährleistung und den Herstellervorgaben. Doch oftmals sind in den Verträgen Fallstricke sowohl für den Auftraggeber wie auch den Auftragnehmer, enthalten, die teure juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Deshalb sollten in einem Instandhaltungs-/Wartungsvertrag alle wesentlichen Punkte rechtssicher geregelt sein. Die Experten von BTR Brandschutz-Technik und Rauchabzug GmbH bilden nicht nur sachkundige Instandhalter aus, sondern haben Persönlichkeiten aus Recht und Gesetz für das Fachseminar gewinnen können, mit denen sie Auftragnehmern und Auftraggebern rechtssichere vertragliche Regelungen vorstellen und diskutieren wollen. Teilnehmer erhalten außer der Teilnahmebescheinigung handfeste Vorgaben für die Erstellung von Wartungsbedingungen.
Alle weiteren Veranstaltungsinformationen und die Anmeldung gibt es unter www.btr-hamburg.de.