Zur Ausbildungsdauer von Berufen

Ist eine verbindliche Begrenzung auf drei Jahre sinnvoll?

Gemäß Beschluss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen neue bzw. neu gestaltete Ausbildungsverordnungen mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren zukünftig nur noch in einer fünfjährigen Erprobungsphase erlassen oder direkt auf drei Jahre abgestuft werden. In vielen Fällen würde dies jedoch mit einem Qualitätsverlust der eigenen Nachwuchskräfte einhergehen.

Die gesetzliche Regelausbildungsdauer in Deutschland ist in § 5 des Berufsbildungsgesetzes und § 26 der Hand­werks­ordnung festgelegt und soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen. Abweichungen von dieser gesetzlichen Regelung dürfen sich demnach nur auf begründete Ausnahmefälle beschränken. Bei der Festlegung der Ausbildungsdauer wurden die Kriterien in der Vergangenheit meist flexibel gehandhabt. Es wurde also in Einzelfällen von der Sollvorgabe einer maximalen Ausbildungsdauer abgewichen und ein Zeitraum von dreieinhalb Jahren verordnet, wenn dies angesichts der Komplexität der zu vermittelnden Inhalte von den Beteiligten für notwendig erachtet wurde.

Aufgrund des bestehenden Fachkräftebedarfs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) als Verordnungsgeber jedoch vor Kurzem entschieden, Berufe mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer, wenn überhaupt, nur noch als Erprobungsverordnung für die Dauer von maximal fünf Jahren zu erlassen. Maßnahmen wie diese zeitliche Begrenzung und die anschließende Evaluierung neuer Verordnungen entsprechen daher im Moment der gängigen Praxis.

Derzeit zur Diskussion steht auch der Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Der Ausbildungsberuf wurde im Jahre 2003 eingeführt und beinhaltet die beiden ursprünglichen Berufsbilder des Heizungs- und Lüftungsbauers sowie des Gas- und Wasserinstallateurs. Gleichzeitig wurde die Qualifikation im Elektro­bereich von „elektrisch unterwiesenen Personen“ zu „Elek­tro­fachkräften für festgelegte Tätigkeiten“ angehoben. Ziel der Zu­sam­menführung war es, den Auszubilden­den in den Unter­neh­men Kompetenzen für alle Fachgebiete der Gebäudetechnik gleichermaßen zu vermitteln und somit die Attraktivität und das An­sehen des Berufes und gleichzeitig auch der gesamten Branche zu erhöhen.

Die geplante Modernisierung der Ausbildungsverordnung, die bereits 2010 begonnen wurde, sollte nun zum Ziel haben, auch in diesem Beruf die „gestreckte Abschlussprüfung“ (bisherige Zwischenprüfung wird nicht mehr durchgeführt, dafür gibt es Teil 1 & 2 der Abschlussprüfung) zu verankern, um so die Motivation der Auszubildenden noch einmal zu erhöhen und damit auch bessere Abschlüsse zu erzielen. Da sich jedoch in den ersten Verhandlungsrunden gezeigt hat, dass die dreieinhalbjährige Ausbildungsdauer des Ausbildungsberufes aufgrund der neuen Forderungen des BMWi in Frage gestellt wird und man versucht, diese im Rahmen des Neuordnungsverfahrens auf drei Jahre zu redu­zieren, wurde das Verfahren auf Wunsch der beteiligten Kreise, zu denen auch der BTGA gehört, bis zu einer Klärung dieser Thematik zunächst ausgesetzt.

Nach Ansicht der im BTGA e.V. vertretenen Unternehmen sollte die Ausbildungsdauer nach wie vor unter der Prüfung des Einzelfalls festgelegt werden, wobei jedoch immer hinterfragt werden muss, welche Auswirkungen eine Kürzung auf den Beruf selber und die dazugehörige Branche hat. In Europa hat das in Deutschland angewendete „duale Ausbildungssystem“ aufgrund der guten und fundierten Ausbildung bisher einen hohen Stellenwert.

Eine Kürzung der Ausbildungszeit beim Anlagenmechaniker SHK auf drei Jahre hätte gleichzeitig eine Einschränkung der Aus­bil­dungs­inhalte zur Folge und würde den Umfang der zu ver­mittelnden Fertigkeiten und Kennt­nisse deutlich einschränken. Dies würde sich langfristig gesehen auch negativ auf die Leis­tungs­fähigkeit der TGA-Branche auswirken. Eine fundierte und umfangreiche Ausbildung ist insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele der Bundesregierung zur Förderung der Energieeffizienz und der Verschärfung der energetischen Standards im Gebäudebereich unabdingbar.

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