Berufsbild des Anlagenmechanikers SHK wird attraktiver
Am 2. Mai 2016 wurde im Bundesgesetzblatt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik“ veröffentlicht. Diese neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft und wird zu einem attraktiveren und moderneren Berufsbild des Anlagenmechanikers SHK führen.
Seit 2011 war der BTGA am Neuordnungsverfahren der Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker SHK beteiligt – viele seiner Vorschläge wurden in der Verordnung berücksichtigt: Zukünftig wird beispielsweise der Ausbildungsrahmenplan auch die Themen „Gebäudemanagementsysteme“ und „Hygienemaßnahmen“ enthalten, die gestreckte Abschlussprüfung wird eingeführt.
Abschlussprüfung wird aufgewertet
Die gestreckte Abschlussprüfung hat zum Ziel, die Motivation der Auszubildenden weiter zu erhöhen. Der erste Teil der Prüfung soll bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden; dieses Ergebnis fließt am Ende der Ausbildung auch in die Gesamtbewertung ein. Die Abschlussprüfung wird dadurch inhaltlich und methodisch aufgewertet.
Ausbildungszeit wird beibehalten
Erfreulich ist, dass die Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren beibehalten wird. Die Anforderungen an die Anlagenmechaniker SHK sind bereits in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Nur durch eine fundierte, qualifizierte Ausbildung sind die von der Bundesregierung gesteckten Ziele in den Bereichen Energieeffizienz und energetische Gebäudestandards zu erreichen.