Zur Neufassung der F-Gase-Verordnung
Das EU-Parlament hat dem zuletzt diskutierten Vorschlag zur neuen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) zugestimmt, auf dessen Auswirkungen sich die Industrie einstellen muss. Kernpunkt der neuen Verordnung, die voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft tritt, ist eine EU-weite Begrenzung der F-Gase-Verkaufsmengen auf 21 % der heutigen Verkaufsmengen bis 2030. Um den Unternehmen den stufenweisen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen so leicht wie möglich zu machen, unterstützt die Wisag Industrie Service Holding GmbH ihre Kunden mit individueller Beratung und bei der Beantragung von Fördergeldern.
Die neue F-Gase-Verordnung löst die bisherige Verordnung von 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ab und setzt deutlich strengere Vorgaben in Kraft. Die Richtlinie enthält eine Vielzahl von Regularien, die alle Unternehmen betrifft, die fluorierte Treibhausgase oder Produkte mit diesen herstellen oder anwenden. Betroffen ist vor allem das produzierende Gewerbe mit Kältebedarf, ob Unternehmen aus der Chemie- und Pharma- oder der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. „Besonders hinsichtlich entsprechender Kosteneffekte sind Betreiber gefordert, sich jetzt mit Emissionsminderungsmaßnahmen und Förderprogrammen zu befassen. Sicher ist, dass sich durch die Verknappung der Verkaufsmengen die Preise für die Kältemittel kontinuierlich erhöhen werden“, so Uwe Koch, Geschäftsführer der Wisag Gebäude- und Industrieservice Holding GmbH & Co. KG.
Das Unternehmen bietet seit mehr als sechs Jahrzehnten Planung, Entwicklung, Montage und Instandhaltung lüftungs- und klimatechnischer Komponenten und Anlagen an. Das Leistungsspektrum des Industriedienstleisters mit Sitz in Frankfurt am Main wurde an die aktuellen Entwicklungen angepasst. So sind Wisag-Experten für Klima- und Kälteanlagen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Sachkundige zertifiziert, um Kunden gezielt bei der schrittweisen Beschränkung von F-Gasen zu unterstützen. Bei bestehenden Anlagen geben sie z. B. Auskunft zur kälte- und klimatechnischen Klassifizierung, zur elektrischen Antriebsleistung sowie zur Ausrüstung mit Komponenten und Systemen. Zudem werden Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder der Anlagen erstellt. Auf Grundlage der Datenerhebung erhält der Kunde schließlich ein Sanierungskonzept. Förderfähig sind sowohl die Beratungsleistungen, die Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsanlagen als auch der Bau von Neuanlagen.