Umdenken erforderlich

Zur Neufassung der F-Gase-Verordnung

Das EU-Parlament hat dem zuletzt diskutierten Vorschlag zur neuen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) zugestimmt, auf dessen Auswirkungen sich die Industrie einstellen muss. Kernpunkt der neuen Verordnung, die voraussichtlich im Januar 2015 in Kraft tritt, ist eine EU-weite Begrenzung der F-Gase-Verkaufsmengen auf 21 % der heutigen Verkaufsmengen bis 2030. Um den Unternehmen den stufenweisen Ausstieg aus der Verwendung von F-Gasen so leicht wie möglich zu machen, unterstützt die Wisag Industrie Service Holding GmbH ihre Kunden mit individueller Beratung und bei der Beantragung von Fördergeldern.

Die neue F-Gase-Verordnung löst die bisherige Verordnung von 2006 über bestimmte fluo­rierte Treibhausgase ab und setzt deutlich strengere Vorgaben in Kraft. Die Richtlinie enthält eine Vielzahl von Regularien, die alle Unternehmen betrifft, die fluorierte Treibhausgase oder Produkte mit diesen herstellen oder anwenden. Betroffen ist vor allem das produzierende Gewerbe mit Kältebedarf, ob Unternehmen aus der Chemie- und Pharma- oder der Nahrungs- und Genussmittelindustrie. „Besonders hinsichtlich entsprechender Kosteneffekte sind Betreiber gefordert, sich jetzt mit Emis­sions­minderungsmaßnahmen und Förderprogrammen zu befassen. Sicher ist, dass sich durch die Verknappung der Verkaufsmengen die Preise für die Kältemittel kontinuierlich erhöhen werden“, so Uwe Koch, Geschäftsführer der Wisag Gebäude- und Industrieservice Holding GmbH & Co. KG.

Das Unternehmen bietet seit mehr als sechs Jahrzehnten Planung, Entwicklung, Montage und Instandhaltung lüftungs- und klimatechnischer Komponenten und Anlagen an. Das Leistungsspektrum des Industriedienstleisters mit Sitz in Frankfurt am Main wurde an die aktuellen Entwicklungen angepasst. So sind Wisag-Experten für Klima- und Kälteanlagen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Sachkundige zertifiziert, um Kunden gezielt bei der schrittweisen Beschränkung von F-Gasen zu unterstützen. Bei bestehenden Anlagen geben sie z. B. Auskunft zur kälte- und klimatechnischen Klassifizierung, zur elektrischen Antriebsleis­tung sowie zur Ausrüstung mit Komponenten und Systemen. Zudem werden Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder der Anlagen erstellt. Auf Grundlage der Datenerhebung erhält der Kunde schließlich ein Sanierungskonzept. Förderfähig sind sowohl die Beratungsleistungen, die Maßnahmen zur Sanierung von Bestandsanlagen als auch der Bau von Neuanlagen.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 1-2/2024

Ausblick auf die F-Gase-Verordnung

Inhalte zur novellierten Verordnung stehen fest

„Es hätte schlimmer kommen können.“ Mit diesen oder vergleichbaren Worten fassen viele Vertreter der Kälte- und Klimabranche derzeit die novellierte F-Gase-Verordnung zusammen. Im Vergleich zu...

mehr

Novellierung der F-Gase-Verordnung – Trilog-Verhandlungen beendet

Stellungnahmen von Kälte-Klima-Organisationen

Am 5. Oktober 2023 haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat in einer vierten und abschließenden sogenannten Trilog-Verhandlung auf einen Kompromissvorschlag zur Novellierung der...

mehr
Ausgabe 12/2022

Neufassung der F-Gas-Verordnung gefährdet den Einsatz von Wärmepumpen

Kommentar

Der Besuch der Fachmesse Chillventa in Nürnberg hat gezeigt, dass der Trend weg von fluorierten, treibhauswirksamen Kältemitteln zunimmt – auch wenn das Angebot von und die Nachfrage nach...

mehr
Ausgabe 04/2019

Kommentar

F-Gase-Verordnung: Hemmnis oder Chance?

Seit über vier Jahren gilt die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase – besser bekannt als F-Gase-Verordnung. Als F-Gase werden HFKW-Kältemittel bezeichnet, die beispielsweise in Kälte- und...

mehr

F-Gase-Verordnung und PFAS-Verbot – gravierende Folgen für Betreiber

Verbände verschicken Infobrief

Die Novellierung der F-Gase-Verordnung und das PFAS-Beschränkungsverfahren im Rahmen der REACH-Verordnung haben beide das Potenzial, dass der Einsatz von fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) in...

mehr