Zwei „Vier Sterne Superior“-Hotels
Die Hotelklassifizierung mit Sternen erfolgte in Europa bis zum 1. Januar 2010 länderspezifisch. Seitdem gilt das vereinheitlichte Hotelklassifizierungssystem „Hotelstars Union“ in immer mehr europäischen Staaten.
In Deutschland wird die Hotelklassifizierung durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vorgenommen. Die kostenpflichtige Klassifizierung erfolgt freiwillig und gilt jeweils für drei Jahre.
Unter der Schirmherrschaft von „HOTREC – Hotels, Restaurants & Cafés in Europa“, einem Non-Profit-Dachverband der Gastronomiebetriebe wurde ein Katalog von 270 Einzelkriterien erarbeitet, der bei der Sterneverteilung zum Zug kommt und für Hotels in den Ländern Deutschland, Österreich, Schweden und Tschechien zum Tragen kommt. Die Niederlande, Schweiz und Ungarn werden bis 2011 folgen. Verteilt werden die Sterneklassen eins bis fünf und das zusätzliche Qualitätsmerkmal Superior (S).
Die Sonderform „Vier Sterne Superior“ – zwei Beispiele dafür auf diesen Seiten – gilt für einen Betrieb der Vier-Sterne-Kategorie, der in der Gesamtpunktzahl bereits die Fünf-Sterne-Kategorie erreicht, aber die Mindestkriterien für diese Kategorie nicht erreicht, jedoch über ein besonders hohes Maß an Dienstleistungen verzeichnet (www.hotelsterne.de).