Lösungen in Krisenzeiten

Neufassung der F-Gase-Verordnung versus Energieeinsparungen

Das, was mit Corona anfing, hat sich durch den Krieg in der Ukraine extrem beschleunigt: Die Kostensteigerungen für Gas, Öl und Strom. Und die Prognosen für die weiteren Entwicklungen sind überwiegend erschreckend. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich schon die zweithöchste Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Auch dass Erdgas und Atomkraft nun sinnbildlich ein Ökolabel von europäischer Seite bekommen haben, wird wohl der Preissteigerung hierzulande in nächster Zeit kaum einen Abbruch tun. Hintergrund ist, dass das EU-Parlament Anfang Juli den Weg freigemacht hat, Investitionen in Erdgas und Atomkraft unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig einzustufen.

Um einen zukunftsorientierten Weg für die Energieversorgung in Gebäuden zu wählen, steht nach wie vor der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Fokus des Geschehens. Der Verzicht auf fossile Energieträger für das Heizen kann über viele Geräte-Alternativen erfolgen, z. B. mittels effizienter Klimatechnik, mit der wahlweise auch geheizt werden kann und die im Neubau immer öfters zugegen ist. Für die Sanierung von Bestandsbauten kann dies mehr denn je auch eine Alternative sein. Hinzu bieten Biomasse, Solar- und Autarkie-Lösungen gute Möglichkeiten, sich von solchen Marktsituationen unabhängiger zu machen. Wichtig für das Heizen bzw. Kühlen sind insbesondere Wärmepumpenanlagen, sowohl im Neubau als auch in der Bestandssanierung. Durch den Einsatz dieser Techniken können hier zugleich hohe CO2-Einsparungen erzielt werden.

Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab
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Markus Münzfeld,
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Mit Blick auf die Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik drohen aber dunkle Wolken durch die EU-Kommission aufzuziehen. Der Grund ist, dass die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der F-Gase-Verordnung vorgelegt hat, der u. a. einen ehrgeizigeren HFKW-Phase-Down (stufenweise Reduzierung teilfluorierter Kohlenwasserstoffe) als bisher vorsieht. Dies würde einen Ausstieg aus diesen Kältemitteln bis zum Jahr 2027 zum Ergebnis haben. Nach Einschätzung der Verbände BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband hätte dies zur Folge, dass eine beschleunigte und umfassende Markteinführung von Wärmepumpen in den kommenden Jahren ernsthaft gefährdet wäre und somit die Klimaschutz- und Energieeinsparziele für 2030 in weite Ferne rücken würden. Ein Beibehalten des aktuellen Phase-Down bis mindestens zum Jahr 2030 würde hingegen sicherstellen, dass genügend Kältemittel zur Verfügung stehen, um die erforderliche Marktdurchdringung von Wärmepumpen und damit das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudebereich zu ermöglichen1).

Die Überarbeitung der F-Gase-Verordnung muss die Balance zwischen dem Reduzieren der F-Gase-Emissionen und den Energieeinsparzielen der EU finden – so die Idealsituation. Vor dem Hintergrund der Energiekrise und der damit einhergehenden Notwendigkeit des vermehrten sowie schnelleren Einsatzes von Erneuerbaren Energien liegt die Lösung hier aber wohl nicht in einer Verschärfung der F-Gase-Anforderungen durch die beabsichtigte schnellere Umsetzung, sondern eher in einer zeitlichen Entzerrung. Und das sollte eigentlich auch keine nennenswerte Hürde sein, schließlich wurde auch das Aus für Kohlekraftwerke kurzerhand erst einmal revidiert. Und für neue Gasheizungen droht jetzt schon ab dem Jahr 2024 das Verbot, dass diese nicht mehr allein, ohne den Einsatz von mindestens 65% Erneuerbarer Energien, eingebaut werden dürfen. In Krisenzeiten scheinen sich gangbare Lösungen vielleicht doch leichter durchzusetzen.

Ihr tab-Chefredakteur

Markus Münzfeld

1) Mehr dazu im Beitrag „Gemeinsame Stellungnahme zur Neufassung der F-Gase-Verordnung“.

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