3,3 Mrd. Euro: Neue Fördermittel zur Dekarbonisierung des Mittelstands
10.09.2024
Ziel der BIK-Richtlinie ist es, KMUs der Industrie bei vermehrter Klimafreundlichkeit zu unterstützen.
Bild: Clipdealer
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23. August eine neue Förderrichtlinie ins Leben gerufen, die mittelständische Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung unterstützen soll: die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“. Die neue Richtlinie soll den Mittelstand bei der Reduktion von CO₂-Emissionen gezielt fördern und umfasst ein Finanzvolumen von rund 3,3 Mrd. €. Der erste Förderaufruf startet im September 2024 – interessierte Unternehmen können dann innerhalb von drei Monaten ihre Projektanträge einreichen.
Ziel der Förderung ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie dabei zu unterstützen, auf klimafreundliche Technologien und Produktionsverfahren umzusteigen. Die Förderung ergänzt die bestehenden Klimaschutzverträge und ist speziell auf den industriellen Mittelstand ausgerichtet. Dabei können die beiden Förderinstrumente nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Unterstützung für innovative Transformationsprojekte
Die BIK-Richtlinie bietet zwei Förderinstrumente an, die Unternehmen helfen sollen, CO₂-intensive Prozesse umzugestalten:
Modul 1: Bis zu 200 Mio. € für Dekarbonisierung
Dieses Modul richtet sich an Unternehmen, die industrielle Prozesse betreiben und durch Investitionen oder Forschungsprojekte mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen einsparen möchten. Die Förderung ist offen für alle Industrieunternehmen, die CO₂-intensive Prozesse haben. Besonders angesprochen sind Branchen wie die chemische Industrie, Stahl- und Gießereibetriebe, Glas- und Keramikhersteller sowie die Papier- und Zementindustrie. Unternehmen können für ihre Projekte bis zu 200 Mio. € erhalten. Weitere Informationen zu Modul 1.
Modul 2: Förderung von CCS/CCU-Technologien in Millionenhöhe
Das zweite Fördermodul unterstützt Projekte zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU/CCS), soweit es sich um mit schwer vermeidbaren Emissionen in den Sektoren wie Zement, Kalk und thermischer Abfallbehandlung handelt. Zusätzlich sind Innovationsvorhaben in den Bereichen Grundstoffchemie, Glas und Keramik förderfähig. Die Förderquoten liegen bei maximal 30 % und 30 Mio. € für Investitionsvorhaben sowie 80 % und 35 Mio. € für Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung). Hier sind Investitionen mit bis zu 30 Mio. € und Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. € förderfähig. Weitere Informationen zu Modul 2.
Wer kann sich bewerben?
Das Förderprogramm mit den beiden Förderinstrumenten richtet sich an Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihre Projekte ebenfalls in Deutschland umsetzen. Die Förderung ist modular aufgebaut, um sowohl kleineren als auch größeren Unternehmen passende Unterstützung zu bieten. Projektförderungen starten ab 500.000 € für KMU und ab einer Millionen Euro für größere Unternehmen. Bei Projekten ab einem Fördervolumen von 15 Mio. € ist neben den Bundesmitteln eine Kofinanzierung durch das zugehörige Bundesland in Höhe von mindestens 30 % vorgesehen.