Gefahren durch Asbest in Gebäuden erkennen und Risiken vermeiden
28.11.2024
Asbest steckt bspw. in Bodenbelägen, Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern oder Brandschutzklappen.
Bild: Clipdealer
Jedes Jahr gelangen Asbestfasern durch unsachgemäße Entsorgung auch in recycelte Baumaterialien, mit Risiken für die Menschen, die unwissentlich einer Asbestfaserbelastung ausgesetzt werden können. Auch Asbesthaltige Bestandteile in Brandschutzklappen sind eine mitunter vergessene Gefahr, heißt es vom Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI). Die neu erarbeiteten Richtlinien VDI 6202 Blatt 3.1 E, Blatt 10 E und Blatt 20.1 formulieren klare Vorgaben für die Erkundung, Probenahme und Bewertung solcher möglicherweise asbesthaltigen Produkte.
Rund vier Millionen Tonnen Asbest wurden zwischen 1950 und 1985 nach Deutschland importiert und in Häuser und Wohnungen verbaut. Sie stecken bspw. in Bodenbelägen, Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern oder Brandschutzklappen. Die Richtlinien wurden überarbeitet, um u. a. den wachsenden Anforderungen bei der Asbestsanierung und dem Recycling gerecht zu werden und hilfreiche normative Vorgaben für alle Beteiligten verfügbar zu machen. Die Richtlinien definieren in erster Linie die Erkundung von und den Umgang mit schadstoffbelasteten Materialien und schließt bestehende Lücken in der Bewertung von Asbestprodukten. Alle Richtlinien der VDI 6202 sind auf der Webseite des VDI zu finden.
VDI 6202 Blatt 10: Bewertung von Recyclingmaterialien
Die VDI 6202 Blatt 10 E „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest im Bauschutt, in Recyclingmaterial und in Altablagerungen“ der Richtlinienreihe thematisiert vor allem die Erkundung und Bewertung von Asbest, das durch Sanierungs- und Abbrucharbeiten in potenzielles Recyclingmaterialien gelangt ist. Die Richtlinie adressiert Bauherren, Sachverständige und Unternehmen, die mit Abbruch- und Umbauarbeiten beschäftigt sind. Dabei ist es wichtig, exakte Kenntnisse über die Zusammensetzung von Baustoffen zu haben, um die Gefahrstoffbelastung korrekt zu bewerten. Ohne eine umfassende technische Erkundung und genaue Probenahme besteht die Gefahr, dass gefährliche Asbestprodukte unbemerkt in den Recyclingkreislauf gelangen und so erneut in Baumaterialien verarbeitet werden. Einsprüche sind bis zum 31. Januar 2025 im elektronischen Einspruchsportal oder an möglich.
VDI 6202 Blatt 3.1: Sichere Bewertung von Asbest in Brandschutzklappen
Diese neuen Richtlinien, „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbesthaltige Brandschutzklappen“, sollen eindeutige Handlungsanweisungen für die Erkundung von Asbestvorkommen in raumlufttechnischen Anlagen und Brandschutzklappen liefern. Bauherren sind verpflichtet, bei asbesthaltigen Brandschutzklappen eine individuelle Bewertung durch Sachverständige vornehmen zu lassen. Mit den Jahrzehnten sind die Asbestprodukte in den Brandschutzklappen gealtert und entsprechend hat sich ihr Zustand deutlich verschlechtert und Asbestfasern können in die Raumluft gelangen. Dies soll verhindert werden. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt sein, dass sich Gebäudenutzende sowie Wartungstechniker und -technikerinnen keiner Gesundheitsgefährdung durch Asbestprodukte aussetzen. Einsprüche sind bis zum 28. Februar 2025 im elektronischen Einspruchsportal oder an möglich.
VDI 6202 Blatt 20.1: Qualifizierung von Fachkräften
Eine weitere Neuerung betrifft die VDI-MT 6202 Blatt 20.1. „Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest - Qualifizierung von Personal“. Sie legt Standards für die Qualifizierung von Fachkräften fest, die mit asbestbelasteten baulichen und technischen Anlagen arbeiten. Sie richtet sich an Schadstoffgutachter und -gutachterinnen sowie Sanierungsplaner und -planerinnen und definiert detaillierte Schulungsinhalte und Prüfungsanforderungen.