Weitere 3,5 Mrd. € Bundesmittel

Haushaltsausschuss des Bundestages gibt Finanzmittel frei

Die Städtebauförderung ist als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen eines der wichtigsten Instrumente der Stadtentwicklung. Die Wirkung der Städtebauförderung reicht dabei über rein städtebauliche Veränderungen hinaus. Sie umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für resiliente und zukunftsfähige Lebensräume – von Hitzeanpassungsplänen über Sport- und Bewegungsräume bis hin zur sozialgerechten Quartiersentwicklung. Auch im Jahr 2025 stellt der Bund weitere 3,5 Mrd. € Bundesmittel zur Verfügung – 790 Mio. € für die Städtebauförderung. An den Kosten der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Land und Kommune je zu einem Drittel. Der Bund hat seit 1971 ca. 23,2 Mrd. € bereitgestellt. Davon sind rund 12,7 Mrd. € in die alten Länder und seit 1990 rund 10,5 Mrd. € in die neuen Länder gegangen.

2025 gibt der Bund 3,5 Mrd. € Bundesmittel frei, 790 Mio. € sollen für die Städtebauförderung genutzt werden.
Bild: Clipdealer

2025 gibt der Bund 3,5 Mrd. € Bundesmittel frei, 790 Mio. € sollen für die Städtebauförderung genutzt werden.
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Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BWSB), sagt: „In Deutschland können weiter mehr bezahlbare und schöne Wohnungen für Menschen mit geringeren Einkommen gebaut werden. In diesem Jahr werden dafür weitere 3,5 Mrd. € Bundesmittel bereitgestellt. Die Länder geben oft ein Vielfaches dazu. Der soziale Wohnungsbau hat sich in den vergangenen Jahren als Stabilitätsfaktor für die Bauwirtschaft erwiesen. Ich freue mich zudem, dass wir auch in 2025 Städtebaufördermittel in Höhe von 790 Mio. € an die Kommunen und Länder weitergeben können, denn gutes Wohnen ist mehr als die Wohnung selbst. Gefördert werden Parks, Plätze, Sportanlagen, Kita- und Schulanlagen und Stadtteilzentren. Sie werden nicht nur schöner gemacht, sondern auch zugänglicher z. B. für ältere Menschen, Familien und Menschen mit Behinderung.“

Der Bund investiert seit 2022 wieder erhöht in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Allein bis 2028 sind Ausgaben des Bundes in Höhe von 21,65 Mrd. € geplant, damit mehr preisgünstiger Wohnraum entstehen kann. Die Länder kofinanzieren die Förderung mit weiteren Mitteln, sodass laut BWSB erfahrungsgemäß eine doppelt so hohe Summe für Sozialwohnungen zur Verfügung steht. Das zeige Wirkung: Allein 2023 stiegen im Vergleich zu 2022 die geförderten Wohneinheiten um mehr als 20 % auf 49.430. Weitere Programme wie die Förderung des klimafreundlichen Neubaus (KFN) oder speziell des klimafreundlichen Neubaus im niedrigen und mittleren Preissegment ergänzen hier zusätzlich.

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