Anlagensicherheits-Report deckt Mängel bei Aufzügen auf
Betreiber mit Wartungsvertrag auf der sicheren SeiteNur ein Drittel aller in Deutschland betriebenen Aufzüge ist mängelfrei. Fast jeder Zehnte hatte sogar sicherheitsrelevante Mängel. Das berichtet der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) in seinem aktuellen Anlagensicherheits-Report. Festgestellt wurde auch eine hohe Anzahl von Aufzugsanlagen, die trotz gesetzlicher Verpflichtung überhaupt nicht durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft wurde. Über den Zustand dieser Anlagen kann nur spekuliert werden. Im schlimmsten Fall ist anzunehmen, dass sie weder geprüft noch regelmäßig gewartet werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit für sicherheitsrelevante Mängel.
Die Anforderungen für den Betrieb von Aufzügen werden ständig höher. Einige Betreiber wissen nicht um die Folgen und sind unsicher. Oswald Schmid, Geschäftsführer des Aufzugsherstellers Schindler (www.schindler.de) empfiehlt daher den Abschluss eines umfassenden Wartungsvertrages mit einem qualifizierten Aufzugsunternehmen: „Durch die regelmäßigen Wartungsintervalle sind die Aufzüge grundsätzlich in einem sicheren Zustand und die Prüfung durch die ZÜS kein Problem.“ Zudem könnten die Prüfungstermine von einem Service-Techniker begleitet werden.
Sicherheit für Betreiber
Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet der Gesetzgeber die Betreiber dazu, durch fachgerechte Wartung stets für einen sicheren und ordnungsgemäßen Zustand ihrer Anlagen zu sorgen. Entscheidend für die Ausführung der Wartungsarbeiten ist, dass der beauftragte Dienstleister nach der europäischen Wartungsnorm DIN EN 13015 zertifiziert ist. „Nur so geht man sicher, dass sämtliche Arbeiten auch fachgerecht ausgeführt werden“, sagt Oswald Schmid. „Bei Schindler ist zudem eine jährliche sicherheitstechnische Überprüfung auf dem Niveau der gesetzlichen Prüfungen Bestandteil eines jeden Wartungsvertrages.“
Servicedienstleister koordinieren Prüftermine
Darüber hinaus bieten Unternehmen wie Schindler Komplett-Pakete an, die den Aufwand für den Betreiber minimieren und die Kosten planbar machen. In diesen Fällen wird die gesamte Koordination mit den Überwachungsstellen vom Dienstleister übernommen. Auch sämtliche Kosten für die Prüfungen und die Bereitstellung elektronischer Prüfmittel sind in diesen Paketen enthalten. Wenn dazu ein Vollwartungsvertrag vorliegt, entstehen selbst für die Behebung eventueller Mängel zur Instandhaltung der Anlage keine zusätzlichen Kosten. Auf diese Weise wird der Besuch der Überwachungsstelle zu einem Routinetermin, dem der Betreiber sorglos entgegen sehen kann.