Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Bundesrat macht Weg frei

Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes hat heute, am 15.06.2012, die letzte Hürde des parlamentarischen Verfahrens genommen. Im Bundesrat wurden bei der zweiten und abschließenden Erörterung des Gesetzentwurfes keine Einwände erhoben. Damit kann das Gesetz nach Veröffentlichung im Amtsblatt im Laufe des Sommers in Kraft treten.
 
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Es ist eine gute Nachricht, dass der Bundesrat den Weg für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung frei gemacht hat. Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer, wichtiger Baustein bei der Umsetzung der Energiewende. Durch die Anhebung der Zuschläge und innovative neue Maßnahmen wie die Unterstützung von Wärmespeichern erhält der Ausbau der Effizienztechnologie Kraft-Wärme-Kopplung einen starken Impuls. Hierdurch setzen wir auch Anreize für Investitionen in neue, hocheffiziente Kraftwerke, die wir für den Ausgleich der schwankenden Erzeugung erneuerbarer Energien brauchen.“
 
Die KWKG-Novelle erhöht die Förderung für alle Anlagengrößen um 0,3 ct/kWh. Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, erhalten zusätzlich einen Ausgleich von noch einmal 0,3 ct/kWh. Weiterhin werden Investitionen in Wärmenetze stärker unterstützt. Neu eingeführt wird insbesondere eine Möglichkeit zur Förderung von Wärmespeichern, die mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden können. Wärmespeicher erlauben eine bessere Abstimmung der Stromerzeugung in KWK-Anlagen mit der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien. KWK-Anlagen mit Wärmespeichern können zeitweise unabhäng vom Wärmebedarf Strom einspeisen und die gleichzeitig erzeugte Wärme in Speichern zwischenlagern. Diese kann dann später bei entsprechendem Wärmebedarf abgerufen werden.
 
Bei Kraft-Wärme-Kopplung wird die zur Stromerzeugung produzierte Wärme anschließend für Heizzwecke genutzt. Hierdurch erreichen KWK-Anlagen eine deutlich höhere Effizienz als reine Stromerzeugungsanlagen. Voraussetzung ist jedoch ein möglichst konstanter Wärmebedarf. In Deutschland wird derzeit rund 15 Prozent des Stroms in KWK-Anlagen erzeugt. Die Bundesregierung hat das Ziel, diesen Anteil bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent zu steigern.
 
Die KWK-Förderung wird von den Stromverbrauchern über eine Umlage finanziert, die auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt ist. Dieser Deckel stellt sicher, dass die Belastung der Verbraucher ca. 0,3 ct/ kWh nicht übersteigen kann.

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