Entwurf VDI 4640 Blatt 5
Thermische Nutzung des Untergrunds 09.08.2016Die genaue Kenntnis des Untergrunds und seiner thermischen Eigenschaften ist eine wichtige Voraussetzung für eine detaillierte Auslegung von Erdwärmesonden-Anlagen als Wärmequelle, Wärmesenke oder als Wärmespeicher. Die Richtlinie VDI 4640 Blatt 5 beschreibt ein Messverfahren, den „Thermal Response Test“ (TRT), zur Ermittlung von thermischen Eigenschaften des Untergrunds und der Wärmeübertragungseigenschaften des im Boden eingebauten Wärmeübertragers.
Der TRT ermöglicht eine Standortuntersuchung, bei der die effektive Wärmeleitfähigkeit des Gesteins über die gesamte Länge einer Sonde und der Bohrlochwiderstand, der Wärmedurchgangswiderstand vom Fluid an das Gestein, für die eingesetzte Sondenkonstruktion ermittelt werden.
Prinzipiell kann der „Thermal Response Test“ auf unterschiedliche Konstruktionen von Wärmeübertragern angewandt werden. Als Ergebnis des TRT erhält man keine spezifischen Entzugsleistungen, sondern Werte der thermischen Eigenschaften des Untergrunds, die u.a. zur Bestimmung von Entzugsleistungen und Entzugsarbeiten bzw. Wärmeeintragsleistungen und -arbeiten benötigt werden.
In erster Linie werden die mit einem TRT ermittelten Größen zur Auslegung von Anlagen verwendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Verfahren auch zur Abnahme, zur Betriebsüberwachung oder zur Fehlersuche eingesetzt werden.
Die Richtlinie VDI 4640 Blatt 5 behandelt ausschließlich das Verfahren für Erdwärmesonden. Einsätze bei anderen Wärmeübertragern, wie z.B. Energiepfähle, Erdwärmekollektoren etc., sind nicht Gegenstand der Richtlinie.
Herausgeber der Richtlinie VDI 4640 Blatt 5 „Thermische Nutzung des Untergrunds; Thermal Response Test“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU). Die Richtlinie ist als Entwurf zum Preis von 94 € unter www.beuth.de erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals auf www.vdi.de/einspruchsportal. Die Einspruchsfrist endet am 31. Januar 2017.