Güterichtlinie RAL-GZ 656 für „brandgeprüfte Rohrbefestigung“

Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung in Sankt Augustin, besser bekannt als RAL, hat die Gütesicherung RAL-GZ 656 für „brandgeprüfte Rohrbefestigung“ anerkannt. Auf dieser Grundlage wird die technische Leistungsfähigkeit von Rohrschellen im Brandfall beurteilt und gütegesichert.

Das Thema wurde in den vergangenen Jahren breit diskutiert. Wie verhalten sich Rohrbefestigungen im Brandfall? Besonders heikel wird die Frage für Installationen, bei denen die Leitungsanlagen­richtlinie (LAR) zu beachten ist. Hinter der sperrigen Formulierung stecken zum Beispiel Montagen in Flucht- und Rettungswegen. Ins­besondere bei Rohrtrassen oberhalb abgehängter Decken muss gewährleistet sein, dass die geplante Brandschutzwirkung nicht durch herabstürzende Teile gleich wieder ad absurdum geführt wird.

Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeich­nung in Sankt Augustin hat die Gütesicherung RAL-GZ 656 „Brand­geprüfte Rohrbefestigung“ anerkannt. Künftig kann die technische Leistungsfähigkeit von Rohrschellen im Falle eines Brandes zuver­lässig beurteilt werden. Auch Vertreter führender deutscher Prüfin­stitute waren an der Erarbeitung dieses Grundlagenwerkes beteiligt.

Die RAL-GZ 656 macht es möglich, zulässige Lasten im Brandfall zu ermitteln, und zwar unabhängig von Herstellern und Prüfinstituten. Die angewandten Verfahren sind dabei einheitlich. Bislang gab es nur einzelne Prüfberichte unterschiedlicher Produ­zenten, die auch noch sehr differierende Prüf- und Bewertungsver­fahren anwandten. Das Verdienst der neuen Gütersicherung ist es, hier für Klarheit zu sorgen und Prüf- sowie Bewertungsmethoden zu vereinheitlichen.

Das neue Regelwerk hat auch direkte Konsequenzen. Die Gütege­meinschaft Rohrbefestigung wird Rohrschellen, die in vollem Um­fang die  Anforderungen aus der RAL-GZ 656  erfüllen, auf Antrag mit dem Gütezeichen „Brandgeprüfte Rohrbefestigung“ auszeich­nen. Derzeit werden die ersten Produkte bereits nach der neuen Richtlinie eingehenden Untersuchungen unterzogen.

Schon im Herbst will die Jury fertig sein und die ersten Gütezeichen  vergeben. Der Geschäftsführer der Gütegemeinschaft, Holger Mietzner, prophezeit: „Wer die Leitungsanlagenrichtlinie bei seiner Planung berücksichtigen muss, kommt in Zukunft an Produkten mit dem Gütezeichen „Brandgeprüfte Rohrbefestigung“ nicht vorbei!“ Die neue Güterichtlinie wird demnächst im Beuth-Verlag erscheinen.

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