Konzeption einer dauerhaft dichten Gebäudehülle

Die DIN 4108 Teil 7

Die Luftdichtheit eines Gebäudes entsteht nicht einfach so auf der Baustelle. Um eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle zu erreichen, kommt es auf umsichtige Planung an, die sämtliche Phasen des Bauablaufs mit einschließt. Daher setzen einschlägige Normen, Regelwerke und Förderbedingungen für energieeffizientes Bauen ein entsprechendes Luftdichtheitskonzept voraus. Dennoch stoße man immer wieder auf Gebäude, deren Dichtheitsmängel eine ungenügende oder sogar fehlende Konzeption erkennen ließen, beobachtet man beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V. ).
 
Am Anfang des Dichtheitskonzepts gilt es, die Lage der luftdichtenden Ebene festzulegen und deren Durchdringung durch Kabel oder Rohre so weit wie möglich auszuschließen. Jede Verletzung der Gebäudehülle und jeder Anschlussmeter, den man bereits im Entwurf vermeidet, muss später nicht abgedichtet werden. Als nächsten Schritt überprüft man die Geschlossenheit der luftdichten Hülle. Alle potenziell problematischen Stellen werden einschließlich der zu verwendenden Materialien im Detail geplant und gezeichnet. Als kritisch erweisen sich dabei insbesondere Bauteilanschlüsse sowie Konstruktions- oder Materialwechsel. „Einen guten Überblick kritischer Details bietet Teil sieben der DIN 4108“, betont der FLiB. Die Norm beschreibt auch die Prinzipien des Dichtheitskonzepts und liefert zahlreiche Beispiellösungen.
 
Ein gutes Luftdichtheitskonzept beschränkt sich aber nicht auf Konstruktionsdetails und die Auswahl des geeigneten Materials. Es formuliert zudem praktikable Arbeitsanweisungen für die Handwerker, plant die genaue Bauabfolge und ordnet die verschiedenen Schritte den einzelnen Gewerken zu. Die Koordination aller Beteiligten hilft beispielsweise zu verhindern, dass nachfolgende Gewerke die bereits fertige Luftdichtheitsschicht wieder beschädigen. Die Einzelheiten des Dichtheitskonzepts sollten sich auch in der Ausschreibung der Luftdichtheitsschicht möglichst genau widerspiegeln. „Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich die Bauausführung angeboten und kalkuliert wird, die man haben will“, erläutert FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher. Ebenso werde der Abgleich zwischen geschuldeter und erbrachter Leistung erleichtert.  
Schließlich gehört auch die Kontrolle der Gebäudehülle ins Luftdichtheitskonzept und sollte fest in den Bauablauf integriert sein. Neben der laufenden Objektüberwachung beispielsweise durch den Bauleiter zählen dazu ein baubegleitender Dichtheitstest sowie die Schlussmessung, nachdem die Hülle fertiggestellt wurde. Dabei empfiehlt der FLiB, beide Luftdichtheitsmessungen einzeln und möglichst getrennt von den übrigen Leistungen auszuschreiben: „Der erste Dichtheitscheck soll Leckagen durch unsachgemäß ausgeführte Details zu einem Zeitpunkt aufdecken, an dem sie sich noch einfach beheben lassen. Beim zweiten Test geht es dann um das Einhalten von Grenzwerten.“ Eine Gebäudehülle, die sorgfältig geplant, ausgeschrieben und ausgeführt wurde, bringt alle Voraussetzungen dafür mit, diese Vorgaben auch auf Dauer zu erfüllen.

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