Leitfaden von ZVEI und VDMA
Rauchableitung und Lüftung in Aufzugsschächten„Ein wichtiges Thema der Fachinformation sind die baurechtlich geforderten Öffnungen in Aufzugsschächten zur Belüftung und Entrauchung, die bisher als Permanentöffnungen ausgeführt wurden“, so Dirk Dingfelder, Sprecher des Leitmarktes Safety im ZVEI-Fachverband Sicherheit. Er betont, „dass der Verschluss der Permanentöffnungen nur durch bauaufsichtlich zugelassene Schachtentrauchungs- und Lüftungssysteme für die geforderte Rauchableitung und Lüftung sichergestellt werden kann.“ Nach Berechnungen von ZVEI und VDMA kann so ein erheblicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Ein zwölfseitiger Leitfaden von VDMA und ZVEI informiert umfassend über Einbau und Betrieb von Anlagen zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr von Aufzugsschächten und Triebwerken.
Der Leitfaden beschreibt das genaue Prozedere, mit welcher Technik sich die Öffnung in Aufzugsschächten konform zum Baurecht und nur noch bedarfsgerecht öffnen lässt – etwa zur kontrollierten Frischluftzufuhr, wenn es zu einem Brand kommt oder der Fahrkorb im Aufzugsschacht längere Zeit an einer Stelle feststeckt (Pannenfall) oder wenn Montage- und Wartungsarbeiten stattfinden. Insbesondere bei Niedrigenergie- und Passivhäusern sowie energetisch sanierten Häusern sei auf eine ausreichende Zufuhr an Frischluft zu achten, betonen VDMA und ZVEI.
Verbindung von Aufzugssteuerung, -entrauchung und BMA
Der Leitfaden benennt für die notwendigen mechanischen und elektronischen Komponenten, die relevanten Normen und gibt Hinweise zu Planung, Einbau und Betrieb sowie Prüfung und Instandhaltung der Systeme. Die Verbände weisen zudem darauf hin, dass im Optimalfall Steuerung von Aufzug und Entrauchungsanlage sowie Brandmeldezentrale verknüpft sind.
Der Leitfaden richtet sich vor allem an Architekten, Planer und Errichter. Er dient als Werkzeug für sichere und energieeffiziente Aufzugsanlagen unter der Berücksichtigung aller rechtlichen Anforderungen.
Die Planungshilfe hat der Fachverband Sicherheit im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. in Kooperation mit dem Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen im VDMA - Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. erstellt.
Die Druckversion dieses Leitfadens kann kostenfrei beim ZVEI bezogen werden (Tel.: 069 6302-250, E-Mail: ). Als PDF-Datei lässt sich der Leitfaden auf den Webseiten des ZVEI (www.zvei.org/Presse/Presseinformationen/Seiten/Neuer-gemeinsamer-Leitfaden-von-ZVEI-und-VDMA.aspx) und des VDMA herunterladen.