Partner für Wasser wählen neuen Vorstand

Digitale Mitgliederversammlung 2020

Mitte April 2020 haben sich die Partner für Wasser zur Mitgliederversammlung getroffen. Aus aktuellem Anlass fand die Mitgliederversammlung online statt. Neben der Neu- bzw. Wiederwahl des Vorstands wurde die Satzung angepasst.

Der Fokus bleibt ausdrücklich auf der Trinkwasserhygiene in Healthcare-Einrichtungen bzw. Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, womit auch Bildungs- und Sporteinrichtungen adressiert werden.

Der wiedergewählte Vorsitzende, Joachim Stücke, der den Verband seit seiner Gründung leitet, dankte dem bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden Christian Zehetgruber, Leiter der Grünbeck-Akademie, für seine Arbeit und begrüßte dessen Nachfolger im Amt, Mario Mathews, Geschäftsführer bei tegeba, einem Spezialisten für technische Gebäudeanalysen.

Neben der Vorstandswahl stand auch eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung. Bei Gründung des Vereins wurde den drei großen Trägerunternehmen eine Branchenexklusivität zugesichert. Dieser Passus wurde ersatzlos gestrichen. Außerdem wurde der aktuellen Zeit Rechnung getragen und die generelle Möglichkeit einer Online-Mitgliederversammlung in der Satzung verankert.

„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Mathews, dessen Expertise ich sehr schätze und dessen Team maßgeblich auch unsere Trinkwasserhygiene-Checkliste erarbeitet hat. Außerdem bin ich froh, dass wir den Verein nun mitgliedertechnisch öffnen und somit vielen interessierten Partnern die Möglichkeit bieten, das Nischenthema Trinkwasserhygiene im Healthcare-Sektor zu unterstützen und aktiv auf die politischen Agenden zu bringen“, sagt Joachim Stücke.

„Auch ich bin zuversichtlich mit Blick darauf, die Zusammenarbeit im Vorstand und mit der Geschäftsführung einvernehmlich fortzusetzen. Wir haben eine Menge Themen zu bearbeiten und die Sensibilisierung für die Trinkwasserhygiene auf Seiten der Anlagenbetreiber kann nicht genügend forciert werden“, ergänzt Mario Mathews.

Die Partner für Wasser betonen immer wieder, dass Betreiber von Trinkwasseranlagen in Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in der persönlichen Haftung stehen. Hier gehe es nicht um Angstschüren, sondern schlicht darum, sich der Verantwortung bewusst zu werden und immer auf die volle Betriebstauglichkeit der Anlagen zu achten. Dazu wurde u.a. eine Checkliste erstellt, die unter www.partnerfuerwasser.de/checkliste abgerufen werden kann und für alle Trinkwasseranlagen gleichermaßen gilt.

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