VDI 2552 Blatt 10

Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungspläne (BAP)

Zur Rolle des Auftraggebers im BIM-Projekt gehört die Definition der Informationen, die er für seine Zwecke aus dem digitalen Zwilling abgreifen möchtet. Dies sind die „Auftraggeber-Informations-Anforderungen“ (AIA). Die AIA sollten die benötigte Informationsfülle und die Informationstiefe möglichst genau beschreiben. Für ihre Erstellung definiert die  VDI 2552 Blatt 10 verlässliche Regeln.

Im engen Zusammenhang zur AIA steht der BIM-Abwicklungsplan (BAP). Er bildet die Grundlage für die Informationserstellung, ohne ihn ist die Realisierung von BIM-Projekten praktisch nicht möglich. Auch Hinweise zu Erstellung des BAP sind Gegenstand der VDI 2552 Blatt 10.

Die Richtlinie setzt AIA und BAP in einen gemeinsamen Kontext und beschreibt deren Rollen und Verknüpfungen bei Ausschreibungen, Angeboten, Eignungsnachweisen und -anforderungen. Sie wendet sich an Bauherren, Planungs- und Baubeteiligte sowie Verantwortliche in Betrieb und Instandhaltung, die die Vorteile der BIM-Methode nutzen möchten.

Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 10 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Februar 2021 als Weißdruck und ersetzt den Entwurf von Januar 2020. Sie kann zum Preis ab 60,70 € unter www.beuth.de bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 %Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.

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