Studie untermauert Schlüsselrolle der Wohnungslüftung hinsichtlich Klimaschutz
Neue Berechnungen zur Nachhaltigkeit von WRG 12.05.2023Die vor einem Jahr im Auftrag des Bundesverbandes für Wohnungslüftung e.V. (VfW) veröffentlichte „Äquivalenzstudie“ des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung in Dresden (ITG) hatte für große Aufmerksamkeit in Fachpresse und Politik gesorgt. Die damaligen Berechnungen zeigten das hohe Energieeinsparpotential von Wohnraumlüftungssystemen mit Wärmerückgewinnung (WRG) und belegten eindrucksvoll die These, dass sich diese Technologie zu einem entscheidenden Faktor für die Wärmewende in Deutschland entwickelt hat und eine hocheffiziente Maßnahme zur Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten darstellt. In einer nun veröffentlichen Nachfolgestudie werden die beiden Faktoren „Klimaschutz“ und „Nachhaltigkeit“ mit neuen Berechnungen analysiert, welche die Schlüsselrolle der Wohnraumlüftung zur Erreichung der Klimaziele nochmals untermauern.
Vergleich des End- und Primärenergiebedarfs sowie von Treibhausgasemissionen im Wohngebäudeneubau.
Bild: VfW - Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.
Lt. Klimaschutzgesetz soll im Gebäudesektor bis 2030 eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um 35 Mill. t/a erreicht werden. Wenn es bis dahin gelingt, 10 % des Gebäudebestands mit Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) auszustatten, könnte lt. ITG-Nachfolgestudie die WRG mit über 5 % zur Minderung des CO2-Ausstosses beitragen. Dafür wäre bis 2030 die Ausstattung von ca. 500.000 Wohnungen mit Lüftung mit WRG pro Jahr notwendig, während der jährliche Ausstattungsgrad bei 100.000 Wohnungen liegt (Tendenz 2023 fallend), gleichbedeutend mit jeder dritten Wohnung im Neubau. Die ITG-Studie erweitert nun den Zeithorizont bis 2045 und auf einen 45 %igen Ausstattungsgrad des Gebäudebestands. Die umweltschonenden Leistungen der Wohnraumlüftung wachsen dabei in beeindruckende Höhen: Einsparung an Endenergie von bis zu 42.000 GW/a, Minderung des CO2-Ausstosses um bis zu 11 Mio. t/a und eine Reduzierung der Heizkosten zwischen 3,4 und 5,7 Mrd. Euro. Mit diesen Energieeinsparungen, dem Äquivalent der Erzeugung von zwei bis drei Kohlekraftwerksblöcken, könnten bspw. zusätzlich bis zu 730.000 Wärmepumpen betrieben oder 2,2 bis 3,1 Mio. Elektro-Autos gefahren werden.
Politische Weichenstellungen nötig
Allerdings mahnt der VfW in diesem Zusammenhang deutlich an, dass diese Einsparszenarien nur bei entsprechenden politischen Weichenstellungen zu erreichen seien: Erstens die verstärkte Berücksichtigung von WRG bei der Konzeptionierung von energieeffizienten und schadstofffreien Gebäuden, also etwa bei der aktuell diskutierten Novelle des GEG. Zweitens die energetische Gleichstellung von Abwärmenutzung durch WRG mit der Nutzung von regenerativer Energie sowie drittens eine attraktivere Förderung von Lüftungssystemen mit WRG – sowohl im Neubau wie in der Sanierung. Ralf Lottes, Geschäftsführer des VfW, ergänzt in diesem Zusammenhang: „Wir halten es für eine verpasste Gelegenheit für die Wärmewende, dass im GEG-Entwurf die Lüftung mit Wärmerückgewinnung nicht behandelt wird. Zur Zielerreichung müssen alle in der Praxis hilfreichen Optionen auch tatsächlich genutzt werden. Daher hält es der VfW für unerlässlich, auch die vermeidbaren Lüftungswärmeverluste der durch Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung gewonnenen Wärme jetzt im GEG zu adressieren bzw. zu reduzieren.“ In diesem Kontext noch eine interessante Zahl: Bei den marktführenden Systemen lässt sich im Neubau eine Reduktion von Treibhausgasen sowie von Primär- und Endenergieeinsatz der Heizung jeweils bis zu 6 9% gegenüber der Fensterlüftung erzielen.
Eine Zusammenfassung der Nachfolgestudie des ITG Dresden gibt es zum Download unter www.wohnungslueftung-ev.de/nachfolgestudie-itg_dresden. Eine Zusammenfassung der COP-Äquivalenzstudie des ITG Dresden für den VfW von 2022 steht ebenfalls auf der Website des Verbandes zur Verfügung.