Änderungen im Großen und Kleinen
BEG-Förderung zum Jahreswechsel erneut angepasstMit dem Start des neuen Jahres sind einige Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – in Kraft getreten. Die Maßnahmen wurden notwendig, um die Förderrichtlinien an die Marktsituationen anzupassen. Neu ist z. B. ein Bonus von bis zu 15 % für serielles Sanieren. Dieser ist mit dem Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst-Performing-Building-Bonus, WPB-Bonus) kumulierbar, der je nach Maßnahme bis zu 10 % beträgt. Die Förderung soll bewirken, dass notwendige Sanierungen schneller umsetzbar sind. Dies kann insbesondere durch industrielle Vorfertigung nach einem Baukastenprinzip, in Verbindung mit einem digital unterstützen Planungs- und Bauprozess erreicht werden. Eine sinnvolle Maßnahme, da das Handwerk überwiegend ausgelastet ist. Die Deutsche Energieagentur (dena) hat sich dem Thema unter dem Namen „Energiesprong“ angenommen. Dazu berät die dena rund um solche Vorhaben und stellt Tools sowie Arbeitshilfen zur Verfügung.
Doch es gibt auch Wermutstropfen: Um eine Förderung für Wärmepumpenanlagen zu erhalten, ist wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Anlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben, die über die bisher geltenden, gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgeht. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen (z. B. nach VDI-Richtlinie 4650), die im laufenden Jahr zunächst mind. 2,7 betragen muss, ab dem 1. Januar 2024 dann mind. 3,0. Dieser Nachweis ist aber für einige Bauarten (wie Außenluft-Raumluft-Wärme-pumpen) nicht möglich, sodass für solche Anlagen keine Rechtssicherheit auf Anerkennung einer Förderung besteht. Mit einem FAQ des BAFA sollen diese Unklarheiten beseitigt werden. Der Zeitpunkt für deren Veröffentlichung ist jedoch zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht bekannt gewesen. Um Planer und Installateure im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinien bis zur Veröffentlichung der FAQ zu unterstützen, hat der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) Empfehlungen veröffentlicht.
Viel Input und angenehmes Lesen wünscht Ihnen
Markus Münzfeld
tab-Chefredakteur