Wege zur effizienteren Wärmeverteilung
Neue Bundesförderung heizt Markt für Flächentemperierung anKSG, GEG, BEG – die neuen staatlichen Vorgaben der letzten Monate bringen gewaltige Veränderungen für das Heizen und Kühlen von Gebäuden. Hintergrund ist, dass der Treibhausgas-Ausstoß des Gebäudesektors im Jahr 2030 nur noch 67 Mio. t CO2-Äquivalente betragen darf. Gegenüber dem Ziel für 2020 bedeutet das eine Reduktion um rund 43 %. Um diese Marke zu erreichen, ist der Umstieg auf erneuerbare Energieträger zwingend. Der Erfolg hängt außerdem von einer effizienteren Verteilung der Raumwärme, zunehmend auch Kühlung, ab. Deshalb werden die Installation und Digitalisierung von Flächenheizungen sowohl im Neubau als auch bei energetischen Sanierungen umfangreich gefördert.
Mit dem Bundesklimaschutzgesetz (KSG) wurden am 12. Dezember 2019 konkrete Obergrenzen für Jahresemissionsmengen verschiedener Sektoren rechtskräftig, die in der novellierten Fassung 2021 nochmals reduziert sind. Für den Gebäudesektor sinkt die zulässige Menge an CO2-Emissionen jährlich um rund 5 Mio. t bis 2030. Spätestens im Jahr 2045 soll der Energiebedarf im gesamten Gebäudebestand treibhausgasneutral gedeckt sein.
Diese Zielvorgaben wurden mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) in konkrete Handlungsvorgaben übersetzt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und fasst verschiedene bis dahin erlassene Verordnungen zur Energieeinsparung zusammen. Unter anderem wurde damit die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Zu den wesentlichen Vorgaben des GEG zählt die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Dabei spielt die Anlagentechnik eine zunehmend größere Rolle. Denn Effizienzsteigerungen durch bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle sind weitestgehend ausgereizt – technisch und wirtschaftlich.
Mit der Verabschiedung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Januar 2021 verbindet der Gesetzgeber nun die gesteckten Klimaziele mit großzügigen Förderungen, wenn die Mindestanforderungen des GEG unterschritten werden. Für den Wechsel von fossile auf erneuerbare Energieträger gibt es zusätzliche finanzielle Anreize. Gerade im Zusammenhang mit der Diskussion über steigende Baukosten ist es für Fachplaner und Fachhandwerker wichtig, im Sinne der Bauherren die Fördermöglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen. Das ist dabei besonders wichtig zu wissen:
Struktur und Meilensteine der BEG
Die Bundesförderung strukturiert die bisherigen Beihilfen neu. Die verschiedenen Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden durch drei BEG-Richtlinien vereinheitlicht – und vereinfacht, denn in Kürze wird es unabhängig von der Maßnahme und von der gewünschten Art der Förderung (Investitionszuschuss oder Förderkredit) nur noch einen Antrag geben. Das sind die wichtigsten Stichtage der neuen Bundesförderung:
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM): Hier werden förderfähige, einzelne Vorhaben für bestehende Wohngebäude definiert. Beispiele dafür sind der hydraulische Abgleich von Heizungs- und Trinkwasserverteilungen, der Heizungstausch mit Anpassung der Wärmeverteilung oder Digitalisierungsmaßnahmen, die der Effizienzsteigerung dienen. Dazu zählt die Nachrüstung von Einzelraumregelungen wie beispielsweise „Fonterra Smart Control“. Für solche Einzelmaßnahmen sieht die BEG im ersten Schritt eine Zuschussförderung vor, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auszahlt.
Seit dem 1. Juli 2021 gilt die BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG): Zu diesem Stichtag wurden die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Neubau von Effizienzhäusern und für die Sanierung von Bestandsgebäuden zu Effizienzhäusern auf die neue BEG-Richtlinie für Wohngebäude (BEG WG) umgestellt. Folgende KfW-Programme können dann nicht mehr beantragt werden: für energieeffizientes Bauen der Kredit 153, für energieeffizientes Sanieren die Kredite 151/152, der Investitionszuschuss 430 und der Zuschuss Baubegleitung 431 sowie der Ergänzungskredit 167. Eine weitere Neuerung: Mit Inkrafttreten der BEG WG kann auch für Einzelmaßnahmen eine Kreditförderung durch die KfW beantragt werden.
Ebenfalls zum 1. Juli 2021 trat die BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude (NWG) in Kraft: Die Fördervoraussetzungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden damit im Wesentlichen angeglichen.
Weitere Meilensteine: Die BEG-Förderrichtlinien sind zeitlich begrenzt bis zum 31. Dezember 2030 – dem ersten großen gesetzlichen Meilenstein auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2045. Eine Zwischenbilanz der Fördermaßnahme wird die Bundesregierung allerdings schon zum 1. Januar 2023 ziehen. Im Raum stehen Änderungen der Effizienzklassen der Gebäude und eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten beim Bauen.
BEG EM forciert Wärmepumpen mit Flächenheizung
Die Förderquoten der BEG sind im Wesentlichen davon abhängig, wie hoch der Einsatz erneuerbarer Energien ist. Hausbesitzer, die beispielsweise eine Wärmepumpe einbauen, erhalten im Rahmen der BEG EM einen Zuschuss von 35 % der Kosten. Wird dadurch eine Ölheizung stillgelegt, gibt es nochmals eine Prämie von 10 %. Ist die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommt ein weiterer Bonus von 5 % hinzu. In diesem Förderbeispiel übernimmt der Staat also 50 % der Kosten – bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 € pro Wohneinheit. Das schließt nicht nur den Wärmeerzeuger ein, sondern auch die Wärmeverteilung. Denn für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe sind niedrige Vorlauftemperaturen und damit eine Flächenheizung fast schon zwingend.
BEG WG führt neue Effizienzklassen ein
Auch im Neubau und der energetischen Sanierung erzielt die Kombination von Wärmepumpe und Flächenheizung mit die höchsten Förderquoten. Denn neu in der BEG-Richtlinie WG ist die Einführung von zwei Klassen, die die jeweilige Effizienzhaus-Stufe ergänzen: die „Erneuerbare Energien-Klasse“ (EE) und die „Nachhaltigkeits-Klasse“ (NH). Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs eines Gebäudes mit erneuerbaren Energien gedeckt wird. Für die NH-Klasse ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung des Gebäudes erforderlich. Eine Addition der EE- und NH-Boni ist derzeit nicht möglich.
Die EE-Klasse kann mit einer Wärmepumpe problemlos erreicht werden, wenn sie in Kombination mit den niedrigen Vorlauftemperaturen einer Flächenheizung optimal effizient arbeitet. Luft-/Wasser-Wärmepumpen decken so den Wärmebedarf mindes-tens zu 70 % mit Umweltwärme. Geothermie-Wärmepumpen sind sogar noch effizienter.
Mit der EE-Klasse erhöht sich die maximale Höhe des Förderkredits von 120.000 € auf 150.000 € und der Tilgungszuschuss steigt im Neubau um 2,5 Prozentpunkte. Schon bei einem KfW-Effizienzhaus 55 – hierfür gibt es die niedrigste Neubauförderung – steigt durch das Erreichen der EE-Klasse der maximal mögliche Tilgungszuschuss von 18.000 € auf 26.250 €. Noch höhere Fördersätze lassen sich mit den KfW-Effizienzhäusern 40 und 40 Plus erzielen.
Mehr Förderung in der Sanierung mit Flächentemperierung
Die Kreditförderung für energetische Sanierungen kann bereits in Anspruch genommen werden, wenn die Effizienzhaus-Stufe 100 erreicht wird. Mit steigender Gebäudeeffizienz steigen die Fördersätze in den Stufen der KfW-Effizienzhäuser 85, 75, 55 und 40. Für jede dieser Stufen verbessert sich die Förderung, wenn zusätzlich die EE-Klasse erreicht wird. Das gleiche Prinzip gilt im Übrigen auch für Sanierungsvorhaben von Nichtwohngebäuden. Hierfür gilt die BEG-Richtlinie NWG.
Diese Förderkulisse macht deutlich: Auch bei Bestandsanierungen – ob Wohnhaus oder Nichtwohngebäude – sind effizient arbeitende Wärmepumpen mit Flächentemperierung sowohl in puncto Investitionskosten (hohe Förderungen) als auch Betriebskosten (steigende CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe) äußerst wirtschaftlich. Zusätzlich profitiert der Bauherr von der komfortablen Strahlungswärme.
Um in Bestandgebäuden ausreichend Heizflächen für den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe einzubringen, können außer dem Fußboden ebenso Wände und Decken genutzt werden (siehe Infokasten).
BEG zahlt für digitale Verbrauchsoptimierung
Außer der Abkehr von fossilen Brennstoffen hin zu mehr Erneuerbaren sowie mehr Energieeffizienz durch möglichst dichte Gebäudehüllen, setzt die BEG auf die Digitalisierung der Anlagentechnik. Denn gerade in der Regelungstechnik steckt ein hohes Potential, um Energie und damit CO2-Emissionen einzusparen.
Für Flächentemperierungen hat z.B. die Einzelraumregelung „Fonterra Smart Control“ von Viega ein neues Level der Energieeffizienz erschlossen. Bis zu 20 % an Heizenergie lassen sich durch das System pro Heizkreisverteiler beziehungsweise Wohneinheit sparen. Und so funktioniert das Regelprinzip: Außer der Sollwert-Vorgabe des Nutzers und dem Abgleich mit der tatsächlichen Raumtemperatur misst „Fonterra Smart Control“ die Vorlauf- und zusätzlich die Rücklauftemperatur jedes Heizkreises plus eine Kontrolltemperatur. Aus diesen Werten wird der tatsächlich benötigte Durchfluss je Heizkreis ermittelt und jeweils zur Verfügung gestellt. So entsteht automatisch ein hydraulischer Abgleich aller Heizkreise. Ein zusätzlicher Effekt der Regelung ist die, im Vergleich zu Standardregelungen, deutlich schnellere Reaktion auf Temperaturveränderungen im Raum und damit eine gleichmäßigere Temperaturhaltung.
Die Sollwert-Vorgabe kann der Nutzer nicht nur manuell am Raumthermostaten einstellen, sondern auch per „Alexa“-Sprachsteuerung, den Google-„Assistant“ oder per App im Haus und von unterwegs. Als Plug-and-Play-Regelung lässt sich „Fonterra Smart Control“ in jedem Heizkreisverteiler nachträglich installieren. Die Verbindung zu Raumthermostaten erfolgt per Funk. Durch ein entsprechendes Zusatzmodul kann sogar passiv gewissermaßen auf Knopfdruck gekühlt werden.
Diese Regelung ist damit ein Beispiel für die Zielsetzung der BEG: Effizienzsteigerung durch Digitalisierung im Bestand. Der Zuschuss laut BEG EM beträgt hierfür 20 %. Nach BEG WG und NWG, den Richtlinien für den Neubau und die energetische Sanierung, gehören solche Regelungen ebenfalls zu den förderfähigen Kosten.
Fazit
Die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und Warmwasser ist durch die jüngsten Gesetzesinitiativen von einem Randthema zu einem Schwerpunktthema des Bausektors geworden. Aus Bauherrensicht muss die Anlagentechnik nicht nur den Ansprüchen des Komforts gerecht werden, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dieses Umdenken wird forciert durch die Verteuerung fossiler Brennstoffe über die sukzessive Steigerung der CO2-Bepreisung einerseits und die umfangreiche Förderung von nachhaltigen Heiztechniken andererseits. Somit hat die Planung und Installation von Heizung und Wärmeverteilung erheblichen Einfluss auf die aktuellen Investitionskosten und langfristigen Betriebskosten.
Die hohen Förderungen und der technische Fortschritt bei der Installation von Flächenheizungen machen diese komfortable Wärmeverteilung in Kombination mit Wärmepumpen nicht nur im Neubau zur ersten Wahl von Bauherren. Auch bei Bestandsanierungen ist diese Lösung ökologisch und ökonomisch sinnvoll.
Systemvielfalt für Boden, Wand und Decke
Gebäude – im Neubau und in der Bestandsanierung – stellen sehr unterschiedliche bauliche Anforderungen an die Installation von Flächentemperierungen. Entsprechend variabel ist das System „Fonterra“ von Viega für die Verlegung von flexiblen Rohren in 12, 15, 17 und 20 mm Durchmesser:
■ „Fonterra Base“: Noppenplattensystem zum Heizen und Kühlen größerer Bodenflächen für Neubau und Renovierung, für Fließ- und Zementestrich.
■ „Fonterra Base Flat 12“: Extrem dünnes Estrich-Sondersystem ab 35 mm. Speziell für die Renovierung in Verbindung mit der Fonterra Base 12/15 Noppenplatte.
■ „Fonterra Tacker“: Tackersystem zum Heizen und Kühlen mit einfacher Verlegetechnik für flexible Zuschnitte analog der Raumgeometrien. Geeignet für Rohrdimensionen von 15 x 1,5 mm bis 20 x 2,0 mm.
■ „Fonterra Reno“: Trocken-Fußbodenheizungssystem für die Renovierung bei sehr niedriger Aufbauhöhe. Mit 18 mm Gipsfaserplatten zur mäanderförmigen Verlegung der Rohrdimension 12 x 1,3 mm. Direktes Verfliesen bzw. Vergießen möglich.
■ „Fonterra Side 12“: Wandheizungs- bzw. Kühlsystem für den trockenen Innenausbau im Neubau und der Renovierung. Ein PB-Rohr 12 x 1,3 mm ist in Wandelementen aus Gipsfaserplatten integriert.
■ „Fonterra Side 12 Clip“: Wandheizungs- bzw. Kühlsystem für die Montage vor Ort zur Integration in handelsübliche Innenputze. Einfache Clip-Montage des PB-Rohres 12 x 1,3 mm in Wand-Klemmschienen.
■ „Fonterra Top 12“: Deckenheizungs- bzw. Kühlsystem für den trockenen Innenausbau für Neubau und Renovierung. Ein PB-Rohr 12 x 1,3 mm ist in Deckenelementen aus Gipsfaserplatten integriert.