Bundesregierung bringt Energieeffizienzgesetz auf den Weg
Die gemeinsame Stellungnahme zum Energieeffizienzgesetz.
Bild: BTGA e.V.
Im Oktober 2022 gab Bundeskanzler Olaf Scholz an, die Laufzeit der drei letzten deutschen Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023 verlängern zu wollen. Im Rahmen dieser Entscheidung verkündete er auch, dass „ein ambitioniertes Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz vorgelegt“ werden soll. Bereits einen Tag später gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz“ in die Ressortabstimmung.
Nach der langen Sitzung des Koalitionsausschusses Ende März 2023 wurde dann kurz vor Ostern vom BMWK die Verbändebeteiligung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ gestartet. Der BTGA beteiligte sich mit dem FGK und dem RLT-Herstellerverband daran und gab fristgerecht eine gemeinsame Stellungnahme ab: Die drei TGA-Verbände begrüßten den vorgelegten Referentenentwurf und halten die darin vorgesehenen Ziele und Maßnahmen im Wesentlichen für sinnvoll und angemessen – sie können dazu beitragen, die Energieeffizienz zu steigern und den Primär- und Endenergieverbrauch zu reduzieren. Die gemeinsame Stellungnahme finden Sie auf der Website des BTGA.