Neue Länderinitiative zur steuerlichen Förderung
der energetischen Gebäudesanierung

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart und Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordern vom Bund die rasche Einführung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung: Die beiden Landesminister schickten Ende April 2019 ein gemeinsames Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Die steuerliche Förderung auf Bundesebene soll „attraktiv, technologieoffen, niederschwellig und einfach umsetzbar“ sein.

 

Zentrale Eckpunkte

Bei einer gemeinsamen Kabinettsitzung am 12. März 2019 in München hatten die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Staatsregierung von Bayern die zentralen Eckpunkte einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung vereinbart:

- Technologieoffene und progressionsunabhängige steuerliche Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden als Abzug von der zu zahlenden Einkommensteuer.
- Förderung von Maßnahmen nach den Standards der Gebäudesanierungsprogramme des Bundes in Höhe von 20 % der förderfähigen Kosten mit Abzugsfähigkeit über drei Jahre.
- Wird mit den Maßnahmen mindestens der energetische Standard eines Niedrigstenergiegebäudes nach dem Gebäudeenergiegesetz erreicht, erhöht sich die Förderung auf 30 % – als Anreiz für umfassende Sanierungen mit hoher Klimaschutzwirkung.
- Deckelung der anrechenbaren Investitionskosten bei 50.000 € pro Förderfall.
- Laufzeit der Förderung über zehn Jahre – um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
- Absinken des Fördersatzes um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr, beginnend drei Jahre nach Einführung – als Anreiz für eine zügige Inanspruchnahme.
- Einfaches Anrechnen durch Einreichung der Leistungs- und Zahlungsnachweise mit der Steuererklärung beim Finanzamt.
- Abwicklung über das bewährte Qualitätssicherungssystem der Bundesförderprogramme – um technisch und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen umzusetzen und spätere Bauschäden zu vermeiden.

„Die Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) begrüßen die Initiative des Freistaats Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung“, sagte Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin. „Die steuerliche Förderung ist das wirkungsvollste Instrument, um die Sanierungsquote im Gebäudebestand deutlich zu erhöhen und die nationalen und europäischen Klimaschutzziele in diesem Bereich zu erfüllen. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag zu halten und endlich zu handeln.“

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 12/2019

Gebäudewende durch differenzierte steuerliche Förderung voranbringen

Im Oktober beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“. Der Beschluss ist im Bereich der steuerlichen Förderung der...

mehr
Ausgabe 1-2/2020

Die Crux um die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Auf den dritten Anlauf scheint sie nun tatsächlich Realität zu werden – die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebereich. Es war eine schwere Geburt, und...

mehr
Ausgabe 06/2019

Kommentar

Neue Gesetze – aber die richtigen!

Der Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 bildet die Grundlage für die Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Während Gesetzesvorhaben im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts mit hoher Priorität...

mehr
Ausgabe 12/2013

Bundesregierung verabschiedet EnEV-Novelle 2014

Mit der Verabschiedung der EnEV-Novelle 2014 beendete die Bundesregierung am 16.?Oktober 2013 ein langwieriges Tauziehen und schafft für Bauherren wieder mehr Planungssicherheit. Die vom Bundesrat...

mehr
Ausgabe 01/2015

NAPE – und jetzt?

Am 3. Dezember 2014 verabschiedete das Bundeskabinett bekanntlich den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. In der Tagespresse fand aus dem...

mehr