Dämmung von Rohrleitungen
Welche Regeln nach dem neuen GEG 2024 geltenIn den meisten Neubauten dürfen seit Januar mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch Heizungen mit 65 % erneuerbarer Energie eingebaut werden, für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen. Auch für die technische Dämmung gibt es eine wesentliche Neuerung: Das Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen wurde deutlich verschärft. Lüftungsleitungen wurden dagegen auch in der Novellierung des GEG nicht berücksichtigt.
Das GEG soll die Weichen für die künftige Wärmeversorgung stellen und den Gebäudesektor auf Kurs für das Ziel Klimaneutralität im Jahr 2045 bringen. Die Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen werden im neuen GEG in den §§ 69 und 70 beschrieben. Der bisherige Paragraf 71 zur Nachrüstung der Wärmedämmung wurde unter § 69, Absatz 1 aufgenommen, dabei wurde allerdings der bisherige Abschnitt 2 des § 71, der eine Befreiung von der Nachrüstpflicht ohne behördliche Prüfung ermöglichte, gestrichen. Hier die Vorgaben im Wortlauft:
§ 69: Werden Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie...