EPBD-Novelle veröffentlicht – Umsetzungsfrist läuft
Die Europaflagge auf dem Berliner Reichstagsgebäude.
Bild: LoB
Am 28. Mai 2024 ist die Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD-Novelle) in Kraft getreten. Deren Vorgaben müssen sukzessiv in nationales Recht überführt werden. Dafür haben die nationalen Gesetz- und Verordnungsgeber 24 Monate Zeit. In Deutschland wird aber voraussichtlich im Herbst 2025 die nächste Bundestagswahl stattfinden. Die jetzige Bundesregierung wird die EPBD-Novelle wohl nicht mehr vor dieser Wahl umsetzen – die Erinnerungen an die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes dürften noch zu frisch sein. Und die nächste Bundesregierung wird ihre Arbeit wahrscheinlich frühestens Anfang 2026 aufnehmen können. Es blieben dann nur wenige Monate für eine fristgerechte Implementierung in nationales Recht – ein Vertragsverletzungsverfahren scheint fast unausweichlich.
Der BTGA hatte zusammen mit anderen Verbänden im Februar 2024 die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament gebeten, dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Novellierung der EPBD zuzustimmen und damit für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und die Inves-toren die dringend benötigte Klarheit und Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu schaffen. Der BTGA wird jetzt seine Vorschläge und Positionen zur Umsetzung der EPBD-Novelle in Deutschland erarbeiten und mit anderen Verbänden abstimmen. Die Ergebnisse werden dann den zuständigen Bundesminis-terien zur Verfügung gestellt und in die anstehenden Gesetzgebungsprozesse eingebracht.