Flexibilität bei der Dekarbonisierung
Neues EU-Parlament kann Änderungen in Verordnungen und Richtlinien mit sich bringenAnfang Juni dieses Jahres war Europa aufgerufen neu zu wählen. Mit dem Ergebnis aus dieser Wahl hat sich eine neue Zusammensetzung des EU-Parlaments ergeben, woraus zukünftig ein etwas anderer Kurs auf den Wegen hin zu den EU-Zielen entstehen kann. Die letzte Legislaturperiode war u. a. geprägt vom Verfolgen ambitionierter Klimaschutzziele, dem Umsetzen des Green Deals und einer Digitalisierungsstrategie für die Europäische Union. Dabei sind bspw. die Bauprodukte-, Ökodesign- und F-Gase-Verordnung sowie die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive – kurz EPBD) in der fortlaufenden Bearbeitung prägnant aufgetaucht.
Markus Münzfeld,
Chefredakteur tab.
In punkto der EPBD wurde jüngst im März die letzte Novellierung durch das EU-Parlament angenommen. Sie sieht vor, dass ab dem Jahr 2030 alle Neubaugebäude emissionsfrei sein sollen (für Behörden bereits ab 2028)1). Die Novelle brachte eine Reihe weiterer Neuerungen mit sich, z. B. in Bezug auf die nationalen Gebäudesanierungspläne, den Renovierungspass und die stärkere Berücksichtigung der Umweltqualität in Innenräumen. Wie aber die Anforderungen dazu im Detail auszusehen haben, müssen die Mitgliedstaaten durch Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz in den nächsten zwei Jahren festlegen. Und dies Bedarf dann hierzulande auch noch Anpassungen am Gebäudeenergiegesetzt (GEG). Denn das GEG sieht für Neubauten ab 2030 bisher nur die 65 %-erneuerbare Energien-Vorgabe in der Wärmeversorgung vor, anstatt vollständiger Emissionsfreiheit.
Den Blick auf die F-Gase-Verordnung gerichtet, gab es hier Mitte März das Inkrafttreten der jüngsten Novellierung. Die meisten Vorgaben darin mussten unmittelbar befolgt und umgesetzt werden. Jedoch wurden einige Punkte in der Verordnung noch nicht endgültig geklärt2). Zudem sind seit diesem Zeitpunkt vermehrt Diskussionen wahrzunehmen, die den Eindruck erwecken, dass der Einsatz synthetischer Kältemittel nun bzw. zeitnah grundsätzlich verboten sei. Das ist nicht korrekt, wie u. a. die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar dieses Jahres über fluorierte Treibhausgase aufgezeigt hat. Somit haben diese Kältemittel nach wie vor ihre Daseinsberechtigung, wie auch der Beitrag „Kältemittel in Wärmepumpen“ verdeutlicht. Dies ist wichtig, da sich sonst für spezielle Anwendungsfälle keine Lösung in der Übergangszeit der Dekarbonisierung finden würde. Die aktuell vorgesehenen Verbote bei Anlagen < 12 kW ab dem Jahr 2032 bzw. 2035 müssen bis spätestens 2030 von der EU-Kommission bestätigt werden, ob an ihnen festgehalten werden kann oder ob Änderungen bei den Verboten vorgenommen werden müssen.
Durch die veränderte Struktur des neugewählten EU-Parlaments können zukünftig hier und auch bei allen anderen Verordnungen und Richtlinien abweichende Regelungen entstehen. Und im Falle der F-Gase-Verordnung besteht für die EU-Regierung sowieso schon die Möglichkeit, auf Antrag Ausnahmeregelungen für diverse Bereiche zu machen. Somit bleibt nur abzuwarten, wie sich die (EU-)politische Landschaft entwickeln wird und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden – hin auf dem Weg der Dekarbonisierung.
Markus Münzfeld
Chefredakteur tab