Die TGA-Branche – der oftmals unbekannte Problemlöser

Kommentar

Die Branche der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) ist mit ihrer Fachkunde und ihren zahlreichen Lösungsangeboten in der Lage, einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele zu leisten. Sowohl das Image als auch die Bekanntheit der Technischen Gebäudeausrüstung werden dem Leistungsvermögen und den Kompetenzen der TGA-Branche oftmals jedoch nicht gerecht.

Unkenntnis oder Ignoranz?

Anlässlich eines „Schlagabtauschs“ im Deutschen Bundestag zur Situation auf dem Wohnungsmarkt bescheinigte Bundesbauministerin Klara Geywitz am 8. Februar 2023 der Baubranche eine verhältnismäßig niedrige Produktivitätsentwicklung und eine geringe Innovationstätigkeit: Die auf den Baustellen eingesetzte Maschinentechnik habe sich in den vergangenen 10 bis 15 Jahren kaum verändert. Dass viele TGA-Unternehmen bereits seit längerer Zeit erfolgreich Maßnahmen zur Digitalisierung des Bauprozesses verfolgen, insbesondere im Bereich „Building Information Modeling (BIM)“, wurde von der Bundesbauministerin ignoriert.

RA Dirk Drangmeister, Geschäftsführer des ITGA Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen e.V.
Bild: BTGA

RA Dirk Drangmeister, Geschäftsführer des ITGA Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen e.V.
Bild: BTGA
Auch bei verschiedenen Gerichten ist das fachtechnische Know-how der TGA-Branche nur unzureichend bekannt: Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Jena vom 18. Januar 2022 stellt die Installation eines Blockheizkraftwerks (BHKW) keine umfassende Bauleistung dar, weil „es bei einem Blockheizkraftwerk ebenso wie bei anderen vorproduzierten technischen Einrichtungen eines Gebäudes allein darum [geht], diese in ein Gebäude einzufügen, ohne dass dies eine wesentliche bauhandwerkliche Leistung des Unternehmers erforderte“. Ein Blockheizkraftwerk müsse lediglich in einem Gebäude installiert werden und sei daher nicht mit einer Einbauküche vergleichbar, bei welcher eine Bauleistung bejaht worden ist. Die erforderlichen fachtechnischen Kenntnisse, unter anderem hinsichtlich der ordnungsgemäßen Ermittlung des Wärmebedarfs und der fachgerechten hydraulischen Einbindung des BHKW, sind den Richtern des OLG Jena offensichtlich nicht einmal ansatzweise bekannt.

Das OLG Köln hat die Nacherfüllungsansprüche der Auftragnehmer als Käufer von Baumaterialien im Falle der Vorfertigung erheblich beschränkt. In seinem Urteil vom 7. April 2022 hat es entschieden, dass der Verkäufer von mangelhaften Rohrmaterialien nicht verpflichtet ist, dem Käufer, der die Rohrmaterialien zur Vorfertigung von Rohrleitungssystemen verwendet hat, die erforderlichen Aufwendungen für den im Rahmen der Mangelbeseitigung erfolgten Ein- und Ausbau zu ersetzen.

Diese Entscheidung des OLG Köln konterkariert die Bestrebungen, einen möglichst hohen Vorfertigungsgrad zu erreichen. Da hilft es auch nicht, dass die Bundesbauministerin in ihrer Bundestagsrede im Februar dieses Jahres bekräftigt hat, dass das serielle bzw. modulare Bauverfahren gefördert werden soll, um beim Bauen und Sanieren effizienter und schneller zu werden.

Fazit

Die Beispiele zeigen, dass es nach wie vor dringend erforderlich ist, die Öffentlichkeit weiterhin über das fachtechnische Know-how der TGA-Branche zu informieren. Politik und Gesellschaft müssen verstehen, dass die TGA-Branche moderne Technologien in die Energiewende einbringt und entscheidend zur Realisierung eines klimaneutralen Gebäudebestands beiträgt.

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

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