NRW fördert Einsatz von BIM
Die Förderung beträgt maximal 60 % je Bauvorhaben
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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Programms „progres.nrw“ den Einsatz von BIM im Planungsprozess für den Neubau und die Sanierung von klimagerechten Wohngebäuden. Förderfähig sind demnach ausschließlich BIM-Planungsleistungen, die einen Beitrag zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäude leisten. Die eingesetzten Bauteile und Elemente sind als Bauteilverzeichnis zu attribuieren. Auf Verlangen ist ein koordiniertes IFC-Datenmodell mindestens im Modellierungsgrad MDG 300 vorzulegen.
Die BIM-Anwendung ist mit der Rechnungsstellung zu bestätigen. Die Förderung beträgt maximal 60 % (begrenzt auf 15.000 Euro je Bauvorhaben und maximal 20 % der gesamten Planungsausgaben nach HOAI) der förderfähigen besonderen Leistungen zur BIM-Methode. Die Fördersumme kann sich auf maximal 18.000 Euro je Bauvorhaben erhöhen, wenn im Rahmen einer Sanierung das Bestandsgebäude als Grundlage des BIM-Prozesses digital erfasst wird, z. B. mittels Laserscan.
Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass für die Beauftragung von BIM-Planungsleistungen im Rahmen der HOAI das AHO-Heft 11 zugrunde gelegt wird und der Nachweis durch ein „koordiniertes IFC-Datenmodell mindestens im Modellierungsgrad MDG 300, d. h. Ausführungsplanung, in HOAI-LP5 als Grundleistung der systematischen Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellung und rechnerischen Ergebnisse des Objekts“ erfolgt.
Das 3D-Datenmodell kann von der Objektplanung als besondere Leistung zum As-built-Modell (MDG 500) fortgeschrieben werden, welche u. a. nicht BIM-basierte Dokumentationen und Bestandsunterlagen der beauftragten Firmen in das 3D-Datenmodell überträgt. In diesem Fall erfolgt der Nachweis auf Basis des As-built-Modells. Das 3D-Datenmodell muss mit dem frei verfügbaren Open IFC-Viewer der Open-Design-Alliance auszulesen sein. Mehr Information zur Förderung gibt es über den Kurzlink
www.bit.ly/bim-foerderung.