Praxistipps zur neuen VDI-Richtlinie 6023 Blatt 1

Trinkwasser-Hygiene beginnt mit der Planung
Aus gesundheitlichen Gründen unterliegen Trinkwasser-Installationen besonders strengen Anforderungen. Um diese zu erfüllen, gibt die im September 2022 neu erschienene Richtlinie VDI 6023 Blatt 1 sinnvolle und wichtige Hinweise für den Erhalt der Wassergüte in Gebäuden. Dieser Beitrag leitet relevante Praxistipps für Planer, SHK-Fachhandwerker und Betreiber ab.

Die neue Version dieser bewährten Richtlinie umfasst wie bisher Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen. Vertiefende Hinweise zu Betrieb und Instandhaltung finden sich aber auch im „Doppelblatt“ VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3. Die VDI 6023 Blatt 1 bestätigt erneut die Erkenntnis aus Wissenschaft und Praxis, dass für den Erhalt der Wassergüte ausschließlich der Wasserwechsel über alle Entnahmestellen sorgen kann. Diese wären sonst auch Totleitungen. Neu sind vor allem Anforderungen zu hygienisch einwandfreien wasserberührten Oberflächen von Produkten. Ansonsten bleiben für den hygienisch sicheren Betrieb drei Parameter wesentlich:

Trinkwasser kalt (PWC) nicht mehr als 25 °C,

Trinkwasser warm (PWH) mindestens 55 °C,

ein Wasserwechsel mindestens alle 72 Stunden.

Diese drei Parameter sollte jeder Betreiber manuell oder automatisiert kontrollieren, bevor es zu überhöhten Legionellenzahlen kommt. Denn vorbeugen ist besser als nachbessern – dies fordert auch die EU-Trinkwasser-Richtlinie und empfiehlt daher einen Wassersicherheitsplan (WSP) in allen Mitgliedsstaaten.

Bestimmungsgemäßer Betrieb

Bereits unter „Begriffe“ wird der bestimmungsgemäße Betrieb definiert als der „Betrieb der Trinkwasser-Installation über alle Entnahmestellen mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion…. unter Einhaltung der zur Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen (Nutzungshäufigkeiten, Entnahmemengen, Gleichzeitigkeiten)“. Dies kann „eine simulierte Entnahme (manuelles oder automatisiertes Spülen) beinhalten“.

Tipp: Es wurde erneut bekräftigt, dass ein Wasserwechsel grundsätzlich über alle Entnahmestellen erfolgen muss. Dadurch sind T-Stück-Installationen, die nie den Status einer allgemein anerkannten Regel der Technik (a. a. R. d. T.) verloren haben, gerade aus Kosten- und Hygienegründen oftmals die erste Wahl, während Spülstationen verzichtbar werden.

Hygieneplan

Der Hygieneplan ist weiterhin Bestandteil des Instandhaltungsplans. Darin enthalten sind u. a. Umfang und Häufigkeit von Kontrolluntersuchungen des Trinkwassers auf vorgegebene Parameter an festgelegten repräsentativen Entnahmestellen, Spülmaßnahmen und die Dokumentation aller Maßnahmen.

Tipp: Häufigkeit, Umfang und Parameter von Kontrolluntersuchungen sind vor allem in der Trinkwasserverordnung und in Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts festgelegt. Sie decken Mängel schonungslos auf und verursachen mindestens Folgekosten, selbst wenn alle Nutzer gesund bleiben. Doch die Abgabe von Wasser mit Krankheitserregern ist eine Straftat (§ 24 TrinkwV). Daher gehören zum Hygieneplan auch Spülmaßnahmen. Hiermit muss sich der Auftraggeber frühzeitig beschäftigen, idealerweise bereits im Rahmen des Raumbuchs.

Mikrobiologische Beeinträchtigungen

Unter 4.1 werden die wichtigsten Einflussgrößen für Technische Maßnahmen zur Erhaltung der Trinkwassergüte beschrieben:

Einhaltung der Temperaturen,

Vermindern der Stagnationszeiten,

Verwendung von Werkstoffen, die keine oder möglichst wenige Nährstoffe abgeben,

Einhaltung der planerisch vorgesehenen Volumenströme.

Alle Einflussgrößen müssen beachtet werden. Der bestimmungsgemäße Betrieb über alle Entnahmestellen, gemäß Raumbuch, ist eine wichtige Voraussetzung zur Erhaltung der Wassergüte.

Tipp: Temperaturen und ein regelmäßiger Wasserwechsel, unter Einhaltung der Volumenströme (sprich der vorgeschriebenen Gleichzeitigkeiten gemäß bestimmungsgemäßem Betrieb), sind die zu beeinflussenden und zu messenden physikalischen Größen. Mit dem „Schell Wassermanagement-System SWS“ inkl. Temperatursensoren ist eine indirekte kontinuierliche Kontrolle der Hygiene einfach und proaktiv möglich – mit dem Online-Service „Smart.SWS“ auch aus der Ferne.

Allgemeine Regeln zur Planung

Nach 5.3 ist jede Trinkwasser-Installation so zu planen, dass sie ein minimal mögliches Wasservolumen enthält (Dimensionierung der gesamten Trinkwasser-Installation und Länge der Einzelzuleitungen). Vorhaltungen für spätere Erweiterungen sind zu vermeiden oder durch Spülmaßnahmen abzusichern.

Tipp: T-Stück-Installationen erfüllen diese Anforderung nach einem minimalen Volumen. Und sie haben zusätzlich die geringsten inneren und äußeren ­Oberflächen: Dies ist wichtig zur Begrenzung einer mikrobiologischen Besiedlung und der Wärmeaufnahme/Wärmeverluste von PWC und PWH/PWH-C.

Mindestanforderungen an die Inhalte des Raumbuchs

Gemäß 5.3.1 gilt ein fehlender Wasseraustausch über mehr als 72 h als Betriebsunterbrechung. Sie ist zu vermeiden oder durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen (siehe VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3) zu kompensieren.

Tipp: Im Raumbuch müssen konkrete Nutzungszeiträume aufgeführt werden. Dadurch sollen Betreiber und Planer frühzeitig zu diesem Thema ins Gespräch kommen. Ein Muster für das Raumbuch ist in VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3 enthalten.

Anforderungen an die Dimensionierung

Nach 5.3.5 sind vor allem für Trinkwasser-Installation mit hohen Gleichzeitigkeiten und temporär geringen Nutzungen wie z. B. Sporthallen geeignete Spülpläne und -maßnahmen oder selbsttätige Spüleinrichtungen vorzusehen.

Tipp: Bei manuellen Wasserwechseln sind die geforderten Gleichzeitigkeiten nur mit einem sehr hohen Personal- und Zeitaufwand zu leisten. Am wirtschaftlichsten lassen sie sich mittels einer Automatisierung wie mit dem „Wassermanagement-System SWS“ realisieren. Hier können Wasserwechsel in Spülgruppen und damit als turbulente Strömung elektronisch veranlasst werden.

Komponenten der Installation

Gemäß 5.4.1. müssen alle später mit dem Trinkwasser in Kontakt kommenden Oberflächen von Bauteilen für die Trinkwasser-Installation in einem Zustand sein, der die Trinkwassergüte nicht gefährdet. Trocken geprüfte und in dieser Weise auch gegen mikrobiologische Verunreinigungen geschützte Bauteile und Apparate erfüllen grundsätzlich diese Anforderungen. Werden Bauteile vom Hersteller nass geprüft, muss mit geeigneten Maßnahmen nachgewiesen werden, dass die Trinkwassergüte durch diese Produkte nicht gefährdet ist.

Tipp: Planer sollten die Forderung nach Produkten mit hygienisch einwandfreien Oberflächen ins Leistungsverzeichnis aufnehmen. Schell prüft trocken – und gehört damit unter den Armaturenherstellern zu den Pionieren auf diesem Gebiet.

Befüllung

Mit dem Befüllen der Trinkwasser-Installation muss der bestimmungsgemäße Betrieb beginnen (5.4.3.3.).

Tipp: Bis zur Übergabe ist der Handwerker für den Wasserwechsel verantwortlich. In einem Krankenhaus mit 800 Betten sind mindestens 3 Mitarbeiter an 5 Tagen je Woche nur für Spülmaßnahmen von Hand im Einsatz. Mit dem „SWS“ lassen sich auch diese Wasserwechsel automatisiert umsetzen. Seine Mitarbeiter kann der Handwerksbetrieb dann fachgerechter einsetzen.

Fazit

Die Richtlinie VDI 6023 Blatt 1 ist weiterhin das maßgebliche Regelwerk für hygienerelevante Aspekte bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Sie hatte nie den Anspruch, das DIN- oder DVGW-Regelwerk zu ersetzen, sondern den Praktikern ein Kompendium der Trinkwasserhygiene zur Verfügung zu stellen. Dies ist erneut gelungen.

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