36. Uponor TGA-Kongress
Im Zeichen von Energiewende und TrinkwasserhygieneDer 36. Uponor-Kongress 2014 stand unter dem Motto „Energie und Management“. Rund 200 Teilnehmer aus Ingenieur- und Architekturbüros, Anlagenbaubetrieben und Entscheidern aus Industrie- und Gewerbebau diskutierten im österreichischen St. Christoph am Arlberg mit führenden Experten und maßgeblichen Branchenvertretern sowohl Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiewende als auch zum persönlichen Energiemanagement und der Frage, wie begrenzte Zeitressourcen in Projekten effizienter eingesetzt werden können.
Entsprechend des Leitgedankens „Netzwerke leben“ bildete der Uponor-Kongress (www.uponor.de), der erstmals einen eigenen Thementag mit Fachvorträgen zum Thema „Trinkwasserhygiene“ anbot, auch 2014 eine Plattform für den interdisziplinären Wissensaustausch und die Netzwerkbildung in der TGA-Branche.
Georg Goldbach, Vice President Sales and Marketing der Uponor GmbH, eröffnete den Kongress und erläuterte die Idee des Kongressprogramms: „Der 36. Uponor-Kongress soll Ihnen nicht nur neue Impulse für Ihre tägliche Arbeit am Thema Energie, sondern auch „Energieeffizienz“ für die tägliche Arbeit an Ihren Projekten geben“.
„Werkzeug für die Energiewende“
Im Fokus stand auch in diesem Jahr die Umsetzung der Energiewende innerhalb der Gebäudetechnik. „An fehlenden Technologien oder integralen Konzepten wird die Energiewende im Gebäudebereich nicht scheitern. Der Schlüssel“, so Prof. Dr. Norbert Fisch vom Institut für Gebäude- und Solartechnik an der TU Braunschweig, „liegt vielmehr in der Qualität, mit der wir die Gebäude in Planung, Errichtung und Betrieb umsetzen“. Eine der wichtigsten Herausforderungen bilde dabei die Gebäudeautomation und die Transparenz von Energieeffizienz für die Nutzer. So stellte Prof. Fisch ein Werkzeug zur Betriebsoptimierung von Gebäuden vor. Der „Energie-Navigator“ (tab 12/2013: „Aktive Funktionsbeschreibungen“) sei eine komplette Plattform für funktionale Leistungsbeschreibungen von Automationssystemen und ermögliche ein Qualitätsmanagement für die Gebäude-Performance von der Planung über die Inbetriebnahme bis hin zur kontinuierlichen Überwachung im Betrieb.
Ein weiteres Werkzeug zur energetischen Bewertung von Gebäuden stellt die Vornormenreihe DIN V 18599 dar. Allerdings gestaltet sich die Arbeit mit dem 1000 Seiten starken Werk aufgrund des komplexen, integralen Ansatzes für den Praktiker nach wie vor sehr schwierig.
„Wenn die Handhabung der Norm ineffektiv ist, schwindet die Akzeptanz und die unabdingbare Notwendigkeit, zukünftig Energie einzusparen, wird ausgehebelt“, erklärte Prof. Dr.-Ing. Rainer Hirschberg von der Fachhochschule Aachen die Notwendigkeit einer „vereinfachten“ Rechenmethode. Diese erlaube es, sowohl das Gebäude als auch dessen Anlagentechnik per Handrechnung energetisch zu bewerten und für diese Bewertung eine Plausibilitätsprüfung zu ermöglichen.
Prof. Hirschberg stellte den Teilnehmern das unter dem Begriff „EnEV-easy“ bekannt gewordene Bewertungsverfahren vor. Es führe, so Prof. Hirschberg, zu einer überschaubaren und insbesondere nachvollziehbaren Berechnung, die sich mit einer Jahresbetrachtung der Anlagentechnik begnüge und trotzdem hinreichende und für den Zweck des Nachweises ausreichende Genauigkeit aufweise.
Fachkräftemangel aktiver entgegnen
Eine weitere Herausforderung vieler Unternehmen in der TGA-Branche stellt die Suche nach geeigneten Fachkräften dar. Hierzu stellte Ralph Dannhäuser, Recruiting-Experte und Buchautor, neue Ideen vor: „Social Recruiting gilt als Wunderwaffe im War for Talents“. Mittlerweile stehe diese Lösung neben den Online-Stellenanzeigen und Karriereseiten von Unternehmen unter den Top 3 aller Rekrutierungskanäle in Deutschland. Während mit Jobbörsen und Stellenanzeigen aber meist nur die aktiv Suchenden angesprochen würden, erreichten proaktive Ansprache und aktives Netzwerken auch die passiven Kandidaten.
Trinkwasserhygiene: von der Planung bis zum Betrieb
Einen weiteren Themenschwerpunkt beim Uponor-Kongress bildete das Thema Trinkwasserhygiene, das erstmals einen umfassenden Themenblock erhielt. Die Referenten beleuchteten darin wichtige Hygiene-Aspekte sowie die Umsetzung der TrinkwV in der Praxis aus dem Blickwinkel des Sachverständigen, des Mikrobiologen sowie des Juristen.
So stellte Ansgar Borgmann, ö.b.u.v. Sachverständiger und Mitinhaber eines SHK-Betriebes, die konkreten Anforderungen an Planer, Installateure und Betreiber dar und zeigte an Fallbeispielen aus der Baupraxis, dass es in der Umsetzung noch deutliche Defizite bei den am Bau Beteiligten gibt. „Eine Trinkwasserinstallation muss mit größter Sorgfalt versorgt, geplant, installiert, betrieben und gewartet werden. Nur wenn alle Verfahrensbeteiligten ihrer Verantwortung und den Pflichten nachkommen, kann die Qualitätssicherung des Lebensmittels Trinkwasser nachhaltig funktionieren“, betonte der Sachverständige.
Insbesondere in Gebäuden, in denen sich Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko aufhielten, wie beispielsweise in Pflegeheimen und Kliniken, könnten Legionellen- und Pseudomonas-Bakterien ein sehr ernsthaftes Risiko darstellen, wie Dr. Lothar Erdinger, akademischer Direktor am Department für Infektiologie des Klinikums der Universität Heidelberg, weiß. Erdinger zeigte in seinem Vortrag, wie die Qualitätssicherung des Trinkwassers in Kliniken funktioniert. Im Rahmen eines „Water Safety Plan“ werden dabei Schwachstellen von der Wassergewinnung bis zur Entnahme aus der Hausinstallation erfasst und behoben.
Bei einer Pneumonie müsse aber der Nachweis geführt werden, da das Krankheitsbild keine Rückschlüsse auf den ursächlichen Erreger zulasse. „Zu selten wird eine Labordiagnostik auf Legionellen durch den behandelnden Arzt veranlasst, sodass nur wenige Pneumonien als Legionärskrankheit identifiziert und gemeldet werden“, so Erdinger, der nach Schätzungen des Kompetenznetzwerks für ambulant erworbene Pneumonien (CAPNETZ) in Deutschland von etwa 15.000 bis 30.000 Fällen pro Jahr ausgeht.
Bei der Planung, dem Bau und Betrieb einer so sicherheitsrelevanten Anlage, wie sie eine Trinkwasserinstallation darstellt, rückt die Frage nach der Rechtssicherheit der Baubeteiligten in den Fokus. Dr. Jens Nusser, HFK Rechtsanwälte, Berlin, schilderte daher die Sicht des Juristen auf das Thema. So schulde der Auftragnehmer zivilrechtlich eine Werkleistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wobei die Definition der anzuwendenden Regeln und Normen eine Praxisbewährung und Akzeptanz von einer Mehrheit der maßgebenden Fachkreise voraussetze. „Im Hinblick auf die Auswahl geeigneter Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser (§ 17 TrinkwV) haben beispielsweise die Branchenzertifikate akkreditierter Zertifizierer eine vergleichbare rechtliche Wirkung und lassen die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik vermuten“, so Dr. Nusser.