Anmerkungen zum Wohngipfel

Die Themen „Wohnungsnotstand“ und „bezahlbarer Wohnraum“ stehen unstrittig im Mittelpunkt der aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Das Problem birgt zu viel sozialen Sprengstoff, als dass es nicht mit geballter politischer und gesellschaftlicher Anstrengung gelöst werden müsste. Die Bundesregierung versuchte, mit dem „Wohngipfel“, der am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt tagte, einen ersten Aufschlag. Mit der „Gemeinsamen Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen“ soll die „Sicherheit beim Wohnen“ gestärkt werden. Der für dieses Thema zuständige Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte schon frühzeitig vollmundig angekündigt, in der laufenden Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen zu schaffen. Die relevanten Verkehrskreise hegen in seltener Eintracht Zweifel an dieser Zielsetzung. Zweifel sind bereits mit der Einführung des Baukindergeldes angebracht. Viele Experten sind der sicherlich berechtigten Meinung, dass das Baukindergeld die Preissteigerungen im Immobiliensektor beflügelt und die Förderung eher durch Mitnahmeeffekte geprägt sein wird. Das „Handelsblatt“ bemerkte süffisant, dass vom Baukindergeld vorrangig die Hochbauindustrie (durch höhere Preise) profitieren dürfte. In dem 13 Seiten umfassenden Ergebnisbericht des „Wohngipfels“ sind für unsere Branche folgende Punkte von besonderer Relevanz: So sollen die Länder weitgehend übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht anstreben, wobei als Richtschnur für die Bauordnungen der Länder die Musterbauordnung dienen soll. In unserem föderalen, undurchsichtigen Baurecht wäre dies sicherlich ein hehres Ziel. Ferner sieht der „Wohngipfel“ vor, die Folgekosten von Regulierung und Normung zu begrenzen. Bund und Länder haben sich gemeinsam auf die Fahnen geschrieben, an einer Begrenzung der Kostenfolgen der Normung zu arbeiten. Um dies zu erreichen, soll die „Normungsroadmap Bauwerke“ aktiv vorangetrieben werden. Auch diese Zielsetzung ist begrüßens- und unterstützenswert – wenn die öffentliche Hand im Sinne einer Vorbildfunktion ihre eigenen Gesetze, Verordnungen und Vorgaben massiv durchforsten und vereinfachen würde.

 

Dialog mit den TGA-Verbänden führen

„Wir begrenzen die Kosten für moderne Gebäudetechnik – sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb“. Der „Wohngipfel“ will sich daran machen, durch die Einführung eines sachgerechten Inbetriebnahme- und Betriebsmanagements durch gut eingestellte Gebäude- und Anlagentechnik zu helfen, Betriebskosten zu reduzieren. Auch dies ein lobenswertes Ziel, das jedoch den frühzeitigen und intensiven Dialog mit den Verbänden der Technischen Gebäudeausrüstung erfordert.

Insgesamt darf festgestellt werden, dass der Wohngipfel durchaus positive Ansätze hat, die zum Teil sehr angespannte Wohnsituation zu verbessern. An konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der Ziele hapert es allerdings in dem Ergebnisprotokoll. Mit „Bund und Länder fordern“ kommt man den Zielen nur bedingt näher. Wichtig ist der Dialog mit den Verkehrskreisen – und dabei muss die TGA schnell und umfassend einbezogen werden.

 

Der Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder.

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