BHKS-Seminarreihe: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV

Nach den Festlegungen der Energieeinsparverordnung EnEV sind Klima­anla­gen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung periodisch einer energeti­schen Inspektion zu unterziehen. Für bestehende Anlagen gelten entsprechende Über­gangsfristen. So müssen Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, bis Oktober 2009 energetisch inspiziert sein. Der Betreiber hat die Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion der zuständigen Behörde vorzulegen.

Der BHKS bietet in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachinsti­tut Gebäude-Klima e.V. eine Seminar­reihe an, in der die notwendigen...

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