BHKS-Seminarreihe: Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV
Nach den Festlegungen der Energieeinsparverordnung EnEV sind Klimaanlagen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung periodisch einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Für bestehende Anlagen gelten entsprechende Übergangsfristen. So müssen Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, bis Oktober 2009 energetisch inspiziert sein. Der Betreiber hat die Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion der zuständigen Behörde vorzulegen.
Der BHKS bietet in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. eine Seminarreihe an, in der die notwendigen...