BHKS-Seminarreihe:
Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV
Nach den Festlegungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 sind Klimaanlagen mit einem Kältebedarf von mehr als 12 kW thermischer Kälteleistung periodisch einer energetischen Inspektion zu unterziehen. Für bestehende Anlagen gelten entsprechende Übergangsfristen. So müssen Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, bis Oktober 2009 energetisch inspiziert sein. Der Betreiber hat die Bescheinigung über die Durchführung der Inspektion der zuständigen Behörde vorzulegen.
Der BHKS bietet in Zusammenarbeit mit dem FGK – Fachinstitut Gebäude-Klima e.V. eine Seminarreihe an, in der die notwendigen Kenntnisse zur Durchführung der energetischen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlangen sowie von Anlagen zur Klimakälteerzeugung nach § 12 EnEV vermittelt werden.
Das BHKS-FGK-Seminar „Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV“ gliedert sich in zwei Module. In Modul 1 werden die grundlegenden Kenntnisse zur energetischen Inspektion an Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen vermittelt. Modul 2 bietet vertiefende Informationen zu Anlagen der Kälteerzeugung und zur Kaltwasserhydraulik.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulungsveranstaltung wird durch ein Zertifikat der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BuPS) bescheinigt.
Referenten:
Dipl.-Ing. Claus Händel, FGK
Dipl.-Ing. Ronni Mai, ILK
Dipl.-Ing. Clemens Schickel, BHKS
Dipl.-Ing. Heiko Schiller, Schiller engineering
Termine:
Hamburg:
Modul 1: 28./29. September 2009
Modul 2: 30. September 2009