BHKS: Bauforderungssicherungsgesetz belastet Unternehmen
Deutliche Kritik hat der BHKS an der vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2009 verabschiedeten Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFordSiG) geübt. „Die im ursprünglichen Änderungsvorschlag der Bundesregierung vorgesehene Rücknahme der Ausweitung des Baugeldbegriffs wurde nicht realisiert. Hierdurch sind die Unternehmen der Branche mit erheblichen Umsetzungsproblemen und Liquiditätsrisiken im Rahmen der Abwicklung von Bauprojekten konfrontiert“, erklärte BHKS-Hauptgeschäftsführer Günther Mertz.
Durch den erweiterten Baugeldbegriff stehen insbesondere Bauunternehmen, die mehrere Bauvorhaben gleichzeitig ausführen, durch die Verpflichtung, eingehende Zahlungen ausschließlich für das konkrete Bauvorhaben verwenden zu müssen, vor erheblichen Umsetzungs- und Liquiditätsproblemen. Hinzu kommt die persönliche zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung der Geschäftsführer für Verstöße gegen die Verwendungspflicht im Falle einer Insolvenz.
Die Bundesregierung hatte diese Probleme erkannt und mit ihrem Änderungsvorschlag den Forderungen der gesamten Baubranche, die Zweckbindung eingehender Gelder an einzelne konkrete Baumaßnahmen aufzugeben, Rechnung getragen. Außerdem sollte die 50 %-Quote gestrichen werden, nach der ein Bauunternehmen, das selbst an der Herstellung des Werks beteiligt ist, Baugeld nur in Höhe der Hälfte des angemessenen Wertes der von ihm erbrachten Leistung für sich behalten durfte.
Nicht hinnehmbar ist, dass der Bundestag nunmehr lediglich die Streichung der 50 %-Quote verabschiedet hat. Die dringend gebotene Entschärfung des BauFordSiG bzgl. des Baugeldbegriffs wurde auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Damit werden den Unternehmen in der aktuellen Finanzkrise nicht nachvollziehbare Sonderbelastungen und Risiken aufgebürdet.
Der BHKS fordert daher schnellstmöglich eine interessengerechte erneute Änderung des BauFordSiG.
Die negativen Auswirkungen der jetzt in der Kritik stehenden Ausweitung des Baugeldbegriffs auf die Unternehmenspraxis müssen dabei unbedingt Berücksichtigung finden.