BHKS zeichnet Rüdiger Lüdtke mit Rietschel-Diplom aus
Im Rahmen einer Feierstunde zu seinem 60. Geburtstag wurde Rüdiger Lüdtke am 19. November 2011 in Isernhagen bei Hannover vom BHKS mit dem Rietschel-Diplom ausgezeichnet. Rüdiger Lüdtke, bis Anfang des Jahres Geschäftsführer des Industrieverbandes Haus- und Versorgungstechnik Niedersachsen und Bremen e.V., erhielt die Auszeichnung als Anerkennung seiner besonderen Verdienste um die Branche, um den BHKS und um „seinen“ Landesverband. In seiner Laudatio konnte BHKS-Präsident Josef Oswald an zahlreichen Beispielen das Engagement Lüdtkes insbesondere in den tarif- und sozialpolitischen, juristischen, arbeits- und vergaberechtlichen Fragen aufzeigen. Josef Oswald: „Das Rietschel Diplom wird seit 1929, das heißt seit mehr als 80 Jahren, an verdiente Persönlichkeiten verliehen, bisher übrigens insgesamt 261 Mal. In 2011 wird es nur einmal verliehen, nämlich heute, an dich, lieber Rüdiger.“Überreicht wurde das Diplom von Josef Oswald, Nikolaus Daume, Vorsitzender des Landesverbandes, sowie Jürgen Meyer, dem früheren Geschäftsführer des Industrieverbandes TGA Baden-Württemberg.
Rüdiger Lüdtke nahm am 1. Juli 1981 seine Arbeit in der Rechtsabteilung des Industrieverbandes Haus- und Versorgungstechnik Niedersachsen und Bremen e.V. in Hannover auf. Am 1. September 1996 wurde er zum Geschäftsführer des Verbandes berufen. Dieses Amt begleitete er bis Anfang des Jahres 2011, musste es jedoch dann aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Im BHKS engagierte sich Rüdiger Lüdtke sehr stark im Zentralen Sozialpolitischen Ausschuss, ZSPA, sowie im Fachausschuss für Rechtsfragen, FAR. Rüdiger Lüdtke veröffentlichte zahlreiche Aufsätze zu aktuellen, branchenrelevanten Rechtsfragen.
Das Rietschel-Diplom wird von der Rietschel-Stiftung verliehen, die 1924 vom VDCI – Verband der Centralheizungs-Industrie e.V., dem Vorläuferverband des BHKS, gegründet wurde. Die Auszeichnung erhalten seitdem Persönlichkeiten, die sich außerordentliche Verdienste um die Förderung der Weiterentwicklung des Berufszweiges Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik in wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Hinsicht erworben haben.