BTGA-Mitgliederversammlung:
TGA-Anlagenbau rechnet mit Auswirkungen des Krieges

BTGA-Vizepräsident Bernhard Dürheimer eröffnet die Mitgliederversammlung des BTGA in Berlin
Bild: ja / BTGA

BTGA-Vizepräsident Bernhard Dürheimer eröffnet die Mitgliederversammlung des BTGA in Berlin
Bild: ja / BTGA
„Das Jahr 2022 begann mit großen und völlig unvorhersehbaren Herausforderungen“, sagte Bernhard Dürheimer, Vizepräsident des BTGA, bei der Eröffnung der Mitgliederversammlung des Verbands am 6. Mai 2022 in Berlin. „Der grausame Krieg in der Ukraine und die gegenüber der Russischen Föderation zurecht verhängten Sanktionen werden auch auf den TGA-Anlagenbau längerfristige Auswirkungen haben.“ Zwar habe sich die Branche in den vergangenen Jahren trotz instabiler Lieferketten und steigender Rohstoffpreise positiv entwickelt. „Wir konnten bisher noch mit den Folgen des Krieges in Europa umgehen, müssen uns aber auf kommende Engpässe einstellen“, sagte Bernhard Dürheimer.

René Mannheim neuer BTGA-Vizepräsident

Die Delegierten der Mitgliederversammlung bestimmten ein neues Mitglied des Präsidiums: René Mannheim, Geschäftsführer der WIBAU Haustechnik GmbH und Vorsitzender des Industrieverbands Technische Gebäudeausrüstung und Energietechnik Nord e.V., wurde einstimmig zum Nachfolger von Nikolaus Daume als BTGA-Vizepräsident aus dem Bereich der Landesverbände gewählt. Bereits im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurden vom Beirat der Direktmitglieder zwei BTGA-Vizepräsidenten aus dem Bereich der Direktmitglieder einstimmig wiedergewählt: Bernhard Dürheimer, Geschäftsführer der GA-tec Gebäude- und Anlagentechnik GmbH, und Manfred Schmitz, Geschäftsführer der ENGIE Deutschland GmbH.

René Mannheim, neuer Vizepräsident des BTGA
Bild: Kristian Barthen

René Mannheim, neuer Vizepräsident des BTGA
Bild: Kristian Barthen

Professor Dr. jur. Martin Spaetgens, Fachanwalt für Medizinrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, referierte zum Themenfeld „Compliance“. Er informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem zu den Anforderungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und dem Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses Gesetz wird Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichten, ein Compliance-Management-System zu installieren. Professor Spaetgens gab auch erste Hinweise, wie dieses Meldesystem in der Praxis umgesetzt werden könnte.

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