Ein Weckruf für solares Bauen

Berliner Energietage 2021

Wie bereits im Vorjahr, fanden die Berliner Energietage als Informationstage rund um die Energiewende in Deutschland digital statt und konnten 43.000 Anmeldungen zählen. Spannend wurde die energiepolitische Veranstaltung im April 2021 durch das während der Veranstaltung verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen des Klimaschutzgesetzes, bei dem nun nachgebessert werden muss. 

Die politischen Parteien arbeiten bereits an Leitlinien, die auf die Planung von Gebäude und TGA einen großen Einfluss haben werden. So ist mit einer PV-Pflicht für Gebäude im Neubau wie im Bestand in breiter Fläche zu rechnen. Erste Bundesländer wie Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg sind hierbei Vorreiter, wie im Rahmen des vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) und KLN Rechtsanwälte durchgeführten Workshops zur Praxis der PV-Pflicht in den Bundesländern zu erfahren war. Auch einzelne Kommunen haben bereits konkrete Beschlüsse gefasst, indem sie beispielsweise einen solaren Anteil für die Energiebereitstellung in Neubaugebieten zur Pflicht machen. Es sollte also, wie im Rahmen des Workshops konkret formuliert wurde, „PV bei jedem Objekt mitgedacht werden“. Und mehr als das: Gerade in der Wärmeversorgung steckt großes Potential, Gebäude für eine zukünftig klimaneutrale Energieversorgung zu ertüchtigen. 

Dieses Thema nahm die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (VDI-GEU) unter dem Titel „Die Herausforderungen einer klima­neutralen Wärmeversorgung in 2050“ in den Blick. Nach aktuellem Stand erfolgt die Wärmebereitstellung in Gebäude noch zu 80 % aus fossilen Quellen. Demnach machen „Gasheizungen künftig nur Sinn, wenn absehbar ist, dass das Gasnetz bis 2050 regenerativ und zu einem akzeptablen Preis verfügbar ist“, wie es Gerhard Stryi-Hipp, Fraunhofer ISE, formulierte.

Damit der Umbau des Gebäudesektors gelingt, müssen Investitionen in die richtigen Kanäle gelenkt werden. Eine Veranstaltung der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) befasste sich unter dem Titel „Wer soll das bezahlen?“ mit dem Thema der Finanzierung. Zeitlich passend wurde von der Europäischen Kommission am 21. April 2021 der delegierte Rechtsakt zur EU-Taxonomie veröffentlicht. Darin werden Überprüfungskriterien für die Erreichung eines „Green Investment“-Labels aufgeführt. Ziel der EU-Taxonomie ist es, Kapitalflüsse hin zu nachhaltigen Investments zu lenken, um die europäische Wirtschaft so umzubauen, dass die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden können.

„Kontrovers – konstruktiv – klimafreundlich“, so das Motto, wurde infor­miert und diskutiert, um die Energiewende im Gebäude­sektor endlich in die Spur zu bringen. Sollte im Koalitionsvertrag nach den Bundestagswahlen im Herbst jedoch nichts Entscheidendes vereinbart werden, sind die Klimaziele für Deutschland kaum noch erreichbar.

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